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TamswegSalzburg

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Benützungsverbot von Stand-up-Paddles und Schlauchbooten im Prebersee

Bitte freiwillig

  • Appell zum Verzicht auf Bewässerung größerer privater Gartenflächen
  • Allgemeiner Appell zum Wassersparen für den Lungau
  • Appell zur Rücksprache bei Poolbefüllung

Erlaubt bleibt

  • Baden im Prebersee bleibt weiterhin möglich

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 04. August 2026): „Werden die Trinkwasserreserven knapper, wird direkt an die Mitglieder appelliert, verantwortungsbewusst mit der Ressource umzugehen. Man mahnt, auf Tätigkeiten beispielsweise wie die Bewässerung von größeren privaten Gartenflächen oder auf Autowäschen zu verzichten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: sn.at, 04. August 2026 · tamsweg.at, 13. August 2026 · Geprüft 17.09.2026, 07:50 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 04. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
    • Appell zum Verzicht auf Bewässerung größerer privater Gartenflächen – Freiwilliger Appell
    • Allgemeiner Appell zum Wassersparen für den Lungau – Freiwilliger Appell
    • Appell zur Rücksprache bei Poolbefüllung – Freiwilliger Appell
  2. 13. August 2026 – Benützungsverbot von Stand-up-Paddles und Schlauchbooten im Prebersee – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Gartenbewässerung

    Appell zum Verzicht auf Bewässerung größerer privater Gartenflächen

    Empfehlung

    Ausnahmen: Blumen gießen ist ausdrücklich erlaubt

    Wortlaut der Kundmachung

    „Werden die Trinkwasserreserven knapper, wird direkt an die Mitglieder appelliert, verantwortungsbewusst mit der Ressource umzugehen. Man mahnt, auf Tätigkeiten beispielsweise wie die Bewässerung von größeren privaten Gartenflächen oder auf Autowäschen zu verzichten.“

    Gültigkeit
    seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    04. August 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 07:50

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Allgemeiner Appell zum Wassersparen für den Lungau

    Empfehlung

    Wortlaut der Kundmachung

    „Doch auch seitens der Gemeinden gilt die Bitte, beim Wasserverbrauch nicht zu übertreiben und in Wertschätzung bestmöglich zu reduzieren.“

    Gültigkeit
    seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    04. August 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 07:50

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Befüllung privater Pools

    Appell zur Rücksprache bei Poolbefüllung

    Empfehlung

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aber für die Befüllung von Pools bitten wir dann schon um Rücksprache.“

    Gültigkeit
    seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    04. August 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 07:46

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Benützungsverbot von Stand-up-Paddles und Schlauchbooten im Prebersee

    Verbot

    Zum Schutz des Prebersees vor der weiteren Ausbreitung der schmalblättrigen Wasserpest gilt ein Benützungsverbot von Stand-up-Paddles, Schlauchbooten und dergleichen im Prebersee. Weitere Maßnahmen der Arbeitsgruppe: Aussetzen des Fischbesatzes, Messstellen für Sauerstoff und Temperatur sowie gezielte Entnahme der Wasserpest-Pflanzen. Eigenmächtige Entfernungen der Pflanzen sind zu unterlassen; das Baden bleibt weiterhin möglich.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Baden im Prebersee bleibt weiterhin möglich

    Wortlaut der Kundmachung

    „Benützungsverbot von Stand-up-Paddles, Schlauchboote udgl. im Prebersee ... Eigenmächtige Entfernungen der Wasserpest-Pflanzen sind aus naturschutzfachlichen Gründen zu unterlassen.“

    Gültigkeit
    seit 13. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    13. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:56

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Tamswegtamsweg.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 13. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 09:50Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 14:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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