TamswegSalzburg
Es gelten Verbote.
Verboten
- Benützungsverbot von Stand-up-Paddles und Schlauchbooten im Prebersee
Bitte freiwillig
- Appell zum Verzicht auf Bewässerung größerer privater Gartenflächen
- Allgemeiner Appell zum Wassersparen für den Lungau
- Appell zur Rücksprache bei Poolbefüllung
Erlaubt bleibt
- Baden im Prebersee bleibt weiterhin möglich
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 04. August 2026): „Werden die Trinkwasserreserven knapper, wird direkt an die Mitglieder appelliert, verantwortungsbewusst mit der Ressource umzugehen. Man mahnt, auf Tätigkeiten beispielsweise wie die Bewässerung von größeren privaten Gartenflächen oder auf Autowäschen zu verzichten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: sn.at, 04. August 2026 · tamsweg.at, 13. August 2026 · Geprüft 17.09.2026, 07:50 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 04. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
- Appell zum Verzicht auf Bewässerung größerer privater Gartenflächen – Freiwilliger Appell
- Allgemeiner Appell zum Wassersparen für den Lungau – Freiwilliger Appell
- Appell zur Rücksprache bei Poolbefüllung – Freiwilliger Appell
- 13. August 2026 – Benützungsverbot von Stand-up-Paddles und Schlauchbooten im Prebersee – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Gartenbewässerung
Appell zum Verzicht auf Bewässerung größerer privater Gartenflächen
Ausnahmen: Blumen gießen ist ausdrücklich erlaubt
Wortlaut der Kundmachung
„Werden die Trinkwasserreserven knapper, wird direkt an die Mitglieder appelliert, verantwortungsbewusst mit der Ressource umzugehen. Man mahnt, auf Tätigkeiten beispielsweise wie die Bewässerung von größeren privaten Gartenflächen oder auf Autowäschen zu verzichten.“
- Gültigkeit
- seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 04. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 07:50
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Lungau: Sorgsamer Umgang mit Wasser ist nötigsn.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 17.09.2026, 07:46Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Allgemeiner Appell zum Wassersparen für den Lungau
Wortlaut der Kundmachung
„Doch auch seitens der Gemeinden gilt die Bitte, beim Wasserverbrauch nicht zu übertreiben und in Wertschätzung bestmöglich zu reduzieren.“
- Gültigkeit
- seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 04. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 07:50
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Lungau: Sorgsamer Umgang mit Wasser ist nötigsn.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 17.09.2026, 07:46Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Appell zur Rücksprache bei Poolbefüllung
Wortlaut der Kundmachung
„Aber für die Befüllung von Pools bitten wir dann schon um Rücksprache.“
- Gültigkeit
- seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 04. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 07:46
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Lungau: Sorgsamer Umgang mit Wasser ist nötigsn.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 17.09.2026, 07:46Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Benützungsverbot von Stand-up-Paddles und Schlauchbooten im Prebersee
Zum Schutz des Prebersees vor der weiteren Ausbreitung der schmalblättrigen Wasserpest gilt ein Benützungsverbot von Stand-up-Paddles, Schlauchbooten und dergleichen im Prebersee. Weitere Maßnahmen der Arbeitsgruppe: Aussetzen des Fischbesatzes, Messstellen für Sauerstoff und Temperatur sowie gezielte Entnahme der Wasserpest-Pflanzen. Eigenmächtige Entfernungen der Pflanzen sind zu unterlassen; das Baden bleibt weiterhin möglich.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Baden im Prebersee bleibt weiterhin möglich
Wortlaut der Kundmachung
„Benützungsverbot von Stand-up-Paddles, Schlauchboote udgl. im Prebersee ... Eigenmächtige Entfernungen der Wasserpest-Pflanzen sind aus naturschutzfachlichen Gründen zu unterlassen.“
- Gültigkeit
- seit 13. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 13. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:56
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Tamswegtamsweg.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 13. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 09:50Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 14:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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