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SubenOberösterreich

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell zu sparsamem Wasserverbrauch wegen sinkendem Grundwasserspiegel

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 11. August 2026): „Im Bezirk Schärding wurde der niedrigste je gemessene Wasserstand unterschritten und eine Besserung ist in den nächsten 4 Wochen nicht zu erwarten. Es werden alle Bürger und Bürgerinnen gebeten, mit dem Wasserverbrauch äußerst achtsam und verantwortungsbewusst umzugehen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Suben, 11. August 2026 · Geprüft 07.09.2026, 07:42 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 11. August 2026 – Appell zu sparsamem Wasserverbrauch wegen sinkendem Grundwasserspiegel – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zu sparsamem Wasserverbrauch wegen sinkendem Grundwasserspiegel

    Empfehlung

    Aufgrund des niedrigsten je gemessenen Grundwasserstands im Bezirk Schärding werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, mit dem Wasserverbrauch äußerst achtsam und verantwortungsbewusst umzugehen. Laut Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Schärding erfolgt der Übergang von Achtsamkeit zu Voralarm gemäß Trinkwassersicherungsplan. Eine Besserung der Lage ist in den nächsten 4 Wochen nicht zu erwarten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Im Bezirk Schärding wurde der niedrigste je gemessene Wasserstand unterschritten und eine Besserung ist in den nächsten 4 Wochen nicht zu erwarten. Es werden alle Bürger und Bürgerinnen gebeten, mit dem Wasserverbrauch äußerst achtsam und verantwortungsbewusst umzugehen.“

    Gültigkeit
    seit 11. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    11. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 07:42

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

Transparenz

3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 14.10.2026, 07:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)