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StrengbergNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • In der Marktgemeinde Strengberg gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen beim Was

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Poolbefüllungen einschränken: Auf das (Nach-)Befüllen von privaten Swimmingpools und großen Wasserbecken verzichten oder dieses auf das Nötigste reduzieren.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: strengberg.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:48 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Einschränkung

    Poolbefüllungen einschränken: Auf das (Nach-)Befüllen von privaten Swimmingpools und großen Wasserbecken verzichten oder dieses auf das Nötigste reduzieren.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Poolbefüllungen einschränken: Auf das (Nach-)Befüllen von privaten Swimmingpools und großen Wasserbecken verzichten oder dieses auf das Nötigste reduzieren.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:48

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    In der Marktgemeinde Strengberg gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen beim Was

    Verbot

    In der Marktgemeinde Strengberg gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen beim Wasserverbrauch, da die Gemeinde durch ihren vierten Brunnen in der Au über ausreichende Reserven verfügt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In der Marktgemeinde Strengberg gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen beim Wasserverbrauch, da die Gemeinde durch ihren vierten Brunnen in der Au über ausreichende Reserven verfügt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:48

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.10.2026, 10:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)