StrengbergNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- In der Marktgemeinde Strengberg gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen beim Was
Eingeschränkt
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Poolbefüllungen einschränken: Auf das (Nach-)Befüllen von privaten Swimmingpools und großen Wasserbecken verzichten oder dieses auf das Nötigste reduzieren.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: strengberg.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:48 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Poolbefüllungen einschränken: Auf das (Nach-)Befüllen von privaten Swimmingpools und großen Wasserbecken verzichten oder dieses auf das Nötigste reduzieren.
Wortlaut der Kundmachung
„Poolbefüllungen einschränken: Auf das (Nach-)Befüllen von privaten Swimmingpools und großen Wasserbecken verzichten oder dieses auf das Nötigste reduzieren.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:48
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungstrengberg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:30Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
In der Marktgemeinde Strengberg gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen beim Was
In der Marktgemeinde Strengberg gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen beim Wasserverbrauch, da die Gemeinde durch ihren vierten Brunnen in der Au über ausreichende Reserven verfügt.
Wortlaut der Kundmachung
„In der Marktgemeinde Strengberg gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen beim Wasserverbrauch, da die Gemeinde durch ihren vierten Brunnen in der Au über ausreichende Reserven verfügt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:48
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- In der Marktgemeinde Strengberg gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen beim Wasstrengberg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:30Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.10.2026, 10:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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