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StrassenTirol

Es gelten Verbote.

Verboten

  • In den am stärksten betroffenen Regionen (über 100 Gemeinden in Österreich sowie diverse Landkreise in Deutschland) gelt
  • Einschränkung der Poolbefüllung
  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In den am stärksten betroffenen Regionen (über 100 Gemeinden in Österreich sowie diverse Landkreise in Deutschland) gelten teils strikte, behördliche Verbote: Radio Oberland +1“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: presse.wien.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:12 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 31. August 2026 – Einschränkung der Fahrzeugwäsche – aufgehoben
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    In den am stärksten betroffenen Regionen (über 100 Gemeinden in Österreich sowie diverse Landkreise in Deutschland) gelt

    Verbot

    In den am stärksten betroffenen Regionen (über 100 Gemeinden in Österreich sowie diverse Landkreise in Deutschland) gelten teils strikte, behördliche Verbote: Radio Oberland +1

    Wortlaut der Kundmachung

    „In den am stärksten betroffenen Regionen (über 100 Gemeinden in Österreich sowie diverse Landkreise in Deutschland) gelten teils strikte, behördliche Verbote: Radio Oberland +1“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:12

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Poolbefüllungsverbot: Das (Neu-)Befüllen von privaten Swimmingpools, Teichen und Biotopen aus dem Gemeindenetz ist in den betroffenen Gebieten untersagt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Poolbefüllungsverbot: Das (Neu-)Befüllen von privaten Swimmingpools, Teichen und Biotopen aus dem Gemeindenetz ist in den betroffenen Gebieten untersagt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:12

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Verbot

    Rasen- und Gartenbewässerung: Das Sprengen von Rasenflächen und das Gießen von privaten Gärten mit Trinkwasser aus der Leitung ist zu bestimmten Tageszeiten oder komplett verboten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Rasen- und Gartenbewässerung: Das Sprengen von Rasenflächen und das Gießen von privaten Gärten mit Trinkwasser aus der Leitung ist zu bestimmten Tageszeiten oder komplett verboten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:12

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Verlauf – 1 beendete Maßnahme
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Fahrzeugwäsche

    Aufgehoben

    Die Maßnahme wurde durch die Gemeinde bzw. Behörde ausdrücklich aufgehoben oder widerrufen und gilt nicht mehr. Ende: 31. August 2026 · Gültigkeit laut Kundmachung: bis 31. August 2026

    Belege anzeigen (2)
    • Wartmannstettencitiesapps.com · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 31. August 2026 · abgerufen 17.09.2026, 06:37Direktlink zur Kundmachung
    • Einschränkung der Fahrzeugwäschepresse.wien.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:12Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 10:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)