StrassenTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- In den am stärksten betroffenen Regionen (über 100 Gemeinden in Österreich sowie diverse Landkreise in Deutschland) gelt
- Einschränkung der Poolbefüllung
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In den am stärksten betroffenen Regionen (über 100 Gemeinden in Österreich sowie diverse Landkreise in Deutschland) gelten teils strikte, behördliche Verbote: Radio Oberland +1“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: presse.wien.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:12 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 31. August 2026 – Einschränkung der Fahrzeugwäsche – aufgehoben
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
In den am stärksten betroffenen Regionen (über 100 Gemeinden in Österreich sowie diverse Landkreise in Deutschland) gelt
In den am stärksten betroffenen Regionen (über 100 Gemeinden in Österreich sowie diverse Landkreise in Deutschland) gelten teils strikte, behördliche Verbote: Radio Oberland +1
Wortlaut der Kundmachung
„In den am stärksten betroffenen Regionen (über 100 Gemeinden in Österreich sowie diverse Landkreise in Deutschland) gelten teils strikte, behördliche Verbote: Radio Oberland +1“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:12
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- In den am stärksten betroffenen Regionen (über 100 Gemeinden in Österreich sowie diverse Landkreise in Deutschland) geltpresse.wien.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:12Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Poolbefüllungsverbot: Das (Neu-)Befüllen von privaten Swimmingpools, Teichen und Biotopen aus dem Gemeindenetz ist in den betroffenen Gebieten untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„Poolbefüllungsverbot: Das (Neu-)Befüllen von privaten Swimmingpools, Teichen und Biotopen aus dem Gemeindenetz ist in den betroffenen Gebieten untersagt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:12
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungpresse.wien.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:12Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Rasen- und Gartenbewässerung: Das Sprengen von Rasenflächen und das Gießen von privaten Gärten mit Trinkwasser aus der Leitung ist zu bestimmten Tageszeiten oder komplett verboten.
Wortlaut der Kundmachung
„Rasen- und Gartenbewässerung: Das Sprengen von Rasenflächen und das Gießen von privaten Gärten mit Trinkwasser aus der Leitung ist zu bestimmten Tageszeiten oder komplett verboten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:12
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungpresse.wien.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:12Direktlink zur Kundmachung
Verlauf – 1 beendete Maßnahme
- Aufgehoben
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Fahrzeugwäsche
Die Maßnahme wurde durch die Gemeinde bzw. Behörde ausdrücklich aufgehoben oder widerrufen und gilt nicht mehr. Ende: 31. August 2026 · Gültigkeit laut Kundmachung: bis 31. August 2026
Belege anzeigen (2)
- Wartmannstettencitiesapps.com · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 31. August 2026 · abgerufen 17.09.2026, 06:37Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung der Fahrzeugwäschepresse.wien.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:12Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 10:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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