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StoobBurgenland

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Strengere, behördlich verordnete Verbote (wie etwa in anderen burgenländischen oder österreichischen Gemeinden) liegen f

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Dennoch gilt angesichts der allgemeinen Wetterlage im Osten Österreichs der bundesweite Aufruf zum bewussten und schonenden Umgang mit den Wasserressourcen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: stoob.at · Geprüft 08.09.2026, 19:33 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Dennoch gilt angesichts der allgemeinen Wetterlage im Osten Österreichs der bundesweite Aufruf zum bewussten und schonenden Umgang mit den Wasserressourcen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Dennoch gilt angesichts der allgemeinen Wetterlage im Osten Österreichs der bundesweite Aufruf zum bewussten und schonenden Umgang mit den Wasserressourcen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:33

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenstoob.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:56Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Strengere, behördlich verordnete Verbote (wie etwa in anderen burgenländischen oder österreichischen Gemeinden) liegen f

    Verbot

    Strengere, behördlich verordnete Verbote (wie etwa in anderen burgenländischen oder österreichischen Gemeinden) liegen für Stoob aktuell nicht vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Strengere, behördlich verordnete Verbote (wie etwa in anderen burgenländischen oder österreichischen Gemeinden) liegen für Stoob aktuell nicht vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:33

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 18.09.2026, 19:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)