StoobBurgenland
Es gelten Verbote.
Verboten
- Strengere, behördlich verordnete Verbote (wie etwa in anderen burgenländischen oder österreichischen Gemeinden) liegen f
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Dennoch gilt angesichts der allgemeinen Wetterlage im Osten Österreichs der bundesweite Aufruf zum bewussten und schonenden Umgang mit den Wasserressourcen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: stoob.at · Geprüft 08.09.2026, 19:33 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Dennoch gilt angesichts der allgemeinen Wetterlage im Osten Österreichs der bundesweite Aufruf zum bewussten und schonenden Umgang mit den Wasserressourcen.
Wortlaut der Kundmachung
„Dennoch gilt angesichts der allgemeinen Wetterlage im Osten Österreichs der bundesweite Aufruf zum bewussten und schonenden Umgang mit den Wasserressourcen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:33
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenstoob.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:56Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Strengere, behördlich verordnete Verbote (wie etwa in anderen burgenländischen oder österreichischen Gemeinden) liegen f
Strengere, behördlich verordnete Verbote (wie etwa in anderen burgenländischen oder österreichischen Gemeinden) liegen für Stoob aktuell nicht vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Strengere, behördlich verordnete Verbote (wie etwa in anderen burgenländischen oder österreichischen Gemeinden) liegen für Stoob aktuell nicht vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:33
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Strengere, behördlich verordnete Verbote (wie etwa in anderen burgenländischen oder österreichischen Gemeinden) liegen fstoob.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:56Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 18.09.2026, 19:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)