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SteinhausOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Aufruf zum Wassersparen

Eingeschränkt

  • Obwohl in Steinhaus keine Einschränkungen gelten, war das Jahr 2026 in ganz Österreich von anhaltender Trockenheit und n

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Marktgemeinde Steinhaus (bei Wels) liegen für den September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: gem-steinhaus.at · Geprüft 08.09.2026, 19:26 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Für die Marktgemeinde Steinhaus (bei Wels) liegen für den September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Marktgemeinde Steinhaus (bei Wels) liegen für den September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:26

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparengem-steinhaus.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:18Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Obwohl in Steinhaus keine Einschränkungen gelten, war das Jahr 2026 in ganz Österreich von anhaltender Trockenheit und n

    Einschränkung

    Obwohl in Steinhaus keine Einschränkungen gelten, war das Jahr 2026 in ganz Österreich von anhaltender Trockenheit und niedrigen Grundwasserständen geprägt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Obwohl in Steinhaus keine Einschränkungen gelten, war das Jahr 2026 in ganz Österreich von anhaltender Trockenheit und niedrigen Grundwasserständen geprägt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:26

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 05:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)