Steinberg am RofanTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- In der Gemeinde Steinberg am Rofan gelten für September 2026 keine verpflichtenden Einschränkungen oder Verbote beim Was
- Formelle Einschränkungen (wie Gießverbote) liegen für Steinberg am Rofan jedoch nicht vor
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In der Gemeinde Steinberg am Rofan gelten für September 2026 keine verpflichtenden Einschränkungen oder Verbote beim Wasserverbrauch.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: steinberg-rofan.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:04 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
In der Gemeinde Steinberg am Rofan gelten für September 2026 keine verpflichtenden Einschränkungen oder Verbote beim Was
In der Gemeinde Steinberg am Rofan gelten für September 2026 keine verpflichtenden Einschränkungen oder Verbote beim Wasserverbrauch.
Wortlaut der Kundmachung
„In der Gemeinde Steinberg am Rofan gelten für September 2026 keine verpflichtenden Einschränkungen oder Verbote beim Wasserverbrauch.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:04
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- In der Gemeinde Steinberg am Rofan gelten für September 2026 keine verpflichtenden Einschränkungen oder Verbote beim Wassteinberg-rofan.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:05Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Formelle Einschränkungen (wie Gießverbote) liegen für Steinberg am Rofan jedoch nicht vor
Formelle Einschränkungen (wie Gießverbote) liegen für Steinberg am Rofan jedoch nicht vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Formelle Einschränkungen (wie Gießverbote) liegen für Steinberg am Rofan jedoch nicht vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:04
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Formelle Einschränkungen (wie Gießverbote) liegen für Steinberg am Rofan jedoch nicht vorsteinberg-rofan.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:05Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 05:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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