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Steinberg am RofanTirol

Es gelten Verbote.

Verboten

  • In der Gemeinde Steinberg am Rofan gelten für September 2026 keine verpflichtenden Einschränkungen oder Verbote beim Was
  • Formelle Einschränkungen (wie Gießverbote) liegen für Steinberg am Rofan jedoch nicht vor

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In der Gemeinde Steinberg am Rofan gelten für September 2026 keine verpflichtenden Einschränkungen oder Verbote beim Wasserverbrauch.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: steinberg-rofan.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:04 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    In der Gemeinde Steinberg am Rofan gelten für September 2026 keine verpflichtenden Einschränkungen oder Verbote beim Was

    Verbot

    In der Gemeinde Steinberg am Rofan gelten für September 2026 keine verpflichtenden Einschränkungen oder Verbote beim Wasserverbrauch.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In der Gemeinde Steinberg am Rofan gelten für September 2026 keine verpflichtenden Einschränkungen oder Verbote beim Wasserverbrauch.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:04

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Formelle Einschränkungen (wie Gießverbote) liegen für Steinberg am Rofan jedoch nicht vor

    Verbot

    Formelle Einschränkungen (wie Gießverbote) liegen für Steinberg am Rofan jedoch nicht vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Formelle Einschränkungen (wie Gießverbote) liegen für Steinberg am Rofan jedoch nicht vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:04

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 05:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)