Steinbach am ZiehbergOberösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Private Wasserabholung beim Gemeindeamt nur zu festgelegten Zeiten
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 01. September 2026): „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist die Wasserversorgung aus privaten Brunnen nicht immer [...] Falls Trinkwasser von der Gemeinde benötigt wird, bitten wir Sie, sich telefonisch am Gemeindeamt unter 07582-7255 zu [melden]. Auch eine private Abholung von Wasser ist ausschließlich zu folgenden Zeiten möglich: Montag: 7.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Dienstag: 7.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr -…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Steinbach am Ziehberg, 27. Juli 2026 · Steinbach am Ziehberg · Geprüft 08.09.2026, 09:56 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 27. Juli 2026 – Aufruf zum Wassersparen – Freiwilliger Appell
- 01. September 2026 – Private Wasserabholung beim Gemeindeamt nur zu festgelegten Zeiten – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Aufruf zum Wassersparen
Auf der Amtstafel der Gemeinde Steinbach am Ziehberg ist ein Beitrag 'Aufruf zum Wassersparen' vom 27.07.2026 gelistet. Der Inhalt des Aufrufs ist auf dieser Übersichtsseite nicht einsehbar; Details sind dem verlinkten Amtstafel-Beitrag zu entnehmen.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufruf zum Wassersparen (27.07.2026)“
- Gültigkeit
- seit 27. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 27. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:56
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Steinbach am ZiehbergSteinbach am Ziehberg · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 27. Juli 2026 · abgerufen 06.09.2026, 10:24Übersichtsseite von www.steinbach-ziehberg.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Wasserentnahme
Private Wasserabholung beim Gemeindeamt nur zu festgelegten Zeiten
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist die Wasserversorgung aus privaten Brunnen nicht immer gesichert. Wer Trinkwasser von der Gemeinde benötigt, muss sich telefonisch beim Gemeindeamt melden. Eine private Abholung von Wasser ist ausschließlich zu den angegebenen Zeiten (Mo, Di, Do 7–12 und 13–17 Uhr, Mi und Fr 7–12 Uhr) möglich.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist die Wasserversorgung aus privaten Brunnen nicht immer [...] Falls Trinkwasser von der Gemeinde benötigt wird, bitten wir Sie, sich telefonisch am Gemeindeamt unter 07582-7255 zu [melden]. Auch eine private Abholung von Wasser ist ausschließlich zu folgenden Zeiten möglich: Montag: 7.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Dienstag: 7.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Mittwoch: 7.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 7.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Freitag: 7.00 Uhr - 12.00 Uhr“
- Gültigkeit
- seit 01. September 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 01. September 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 15:40
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Amtsblatt / Kundmachungen: AmtstafelSteinbach am Ziehberg · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 01. September 2026 · abgerufen 07.09.2026, 08:28Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 22.10.2026, 12:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)