StegersbachBurgenland
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot der Wasserentnahme aus der Lafnitz für Golfplatz Stegersbach
Bitte freiwillig
- Appell zur Reduktion des Wasserverbrauchs auf das notwendige Maß
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 10. August 2026): „Seit 10. August darf der Golfplatz wegen des niedrigen Wasserstandes kein Wasser mehr aus der Lafnitz entnehmen. Das Wasser aus den Speicherteichen wird deshalb auf die für den Spielbetrieb nötigen Flächen konzentriert. [...] Das Land bestätigt, dass solche Niederwasserverhältnisse in die wasserrechtlichen Bewilligungen einfließen. Werden die festgelegten Bedingungen erreicht, muss die Entnahme eingestellt werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: kurier.at, 25. August 2026 · citiesapps.com, 30. Juli 2026 · Geprüft 08.09.2026, 04:55 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 30. Juli 2026 – Appell zur Reduktion des Wasserverbrauchs auf das notwendige Maß – Freiwilliger Appell
- 10. August 2026 – Verbot der Wasserentnahme aus der Lafnitz für Golfplatz Stegersbach – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Entnahme aus Bächen und Flüssen
Verbot der Wasserentnahme aus der Lafnitz für Golfplatz Stegersbach
Der Golfplatz Stegersbach darf wegen des niedrigen Wasserstandes seit 10. August 2026 kein Wasser mehr aus der Lafnitz entnehmen. Der Entnahmestopp ergibt sich aus den in den wasserrechtlichen Bewilligungen festgelegten Mindestabfluss-Bedingungen; laut Land muss die Entnahme eingestellt werden, sobald diese Bedingungen erreicht sind. Das Wasser aus den Speicherteichen wird auf die für den Spielbetrieb nötigen Flächen konzentriert (nur noch ca. 1 Prozent der Anlage wird bewässert).
Wortlaut der Kundmachung
„Seit 10. August darf der Golfplatz wegen des niedrigen Wasserstandes kein Wasser mehr aus der Lafnitz entnehmen. Das Wasser aus den Speicherteichen wird deshalb auf die für den Spielbetrieb nötigen Flächen konzentriert. [...] Das Land bestätigt, dass solche Niederwasserverhältnisse in die wasserrechtlichen Bewilligungen einfließen. Werden die festgelegten Bedingungen erreicht, muss die Entnahme eingestellt werden.“
- Gültigkeit
- seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 25. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 04:55
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Wasser wird knapper: Wer muss bei anhaltender Dürre verzichten?kurier.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 25. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 08:36Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Appell zur Reduktion des Wasserverbrauchs auf das notwendige Maß
Die Gemeinde Stegersbach richtet einen dringenden Appell an die Bevölkerung, den Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren, um die Trinkwasserversorgung zu sichern. Der Text verweist auf ein beiliegendes Schreiben zur Wasserknappheit (1 Seite), dessen Inhalt im Dokument nicht wiedergegeben ist.
Wortlaut der Kundmachung
„Dringender Appell: Wasser sparen! Bitte helfen Sie mit, unsere Trinkwasserversorgung zu sichern, und reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Maß. Stegersbach 30. Juli 2026 - 08:51 Schreiben Wasserknappheit“
- Gültigkeit
- seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 30. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 19:24
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Dringender Appell: Wasser sparen! Bitte helfen Sie mit, unserecitiesapps.com · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 30. Juli 2026 · abgerufen 06.09.2026, 19:23Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 05:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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