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StegersbachBurgenland

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot der Wasserentnahme aus der Lafnitz für Golfplatz Stegersbach

Bitte freiwillig

  • Appell zur Reduktion des Wasserverbrauchs auf das notwendige Maß

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 10. August 2026): „Seit 10. August darf der Golfplatz wegen des niedrigen Wasserstandes kein Wasser mehr aus der Lafnitz entnehmen. Das Wasser aus den Speicherteichen wird deshalb auf die für den Spielbetrieb nötigen Flächen konzentriert. [...] Das Land bestätigt, dass solche Niederwasserverhältnisse in die wasserrechtlichen Bewilligungen einfließen. Werden die festgelegten Bedingungen erreicht, muss die Entnahme eingestellt werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: kurier.at, 25. August 2026 · citiesapps.com, 30. Juli 2026 · Geprüft 08.09.2026, 04:55 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 30. Juli 2026 – Appell zur Reduktion des Wasserverbrauchs auf das notwendige Maß – Freiwilliger Appell
  2. 10. August 2026 – Verbot der Wasserentnahme aus der Lafnitz für Golfplatz Stegersbach – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Entnahme aus Bächen und Flüssen

    Verbot der Wasserentnahme aus der Lafnitz für Golfplatz Stegersbach

    Verbot

    Der Golfplatz Stegersbach darf wegen des niedrigen Wasserstandes seit 10. August 2026 kein Wasser mehr aus der Lafnitz entnehmen. Der Entnahmestopp ergibt sich aus den in den wasserrechtlichen Bewilligungen festgelegten Mindestabfluss-Bedingungen; laut Land muss die Entnahme eingestellt werden, sobald diese Bedingungen erreicht sind. Das Wasser aus den Speicherteichen wird auf die für den Spielbetrieb nötigen Flächen konzentriert (nur noch ca. 1 Prozent der Anlage wird bewässert).

    Wortlaut der Kundmachung

    „Seit 10. August darf der Golfplatz wegen des niedrigen Wasserstandes kein Wasser mehr aus der Lafnitz entnehmen. Das Wasser aus den Speicherteichen wird deshalb auf die für den Spielbetrieb nötigen Flächen konzentriert. [...] Das Land bestätigt, dass solche Niederwasserverhältnisse in die wasserrechtlichen Bewilligungen einfließen. Werden die festgelegten Bedingungen erreicht, muss die Entnahme eingestellt werden.“

    Gültigkeit
    seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    25. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 04:55

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zur Reduktion des Wasserverbrauchs auf das notwendige Maß

    Empfehlung

    Die Gemeinde Stegersbach richtet einen dringenden Appell an die Bevölkerung, den Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren, um die Trinkwasserversorgung zu sichern. Der Text verweist auf ein beiliegendes Schreiben zur Wasserknappheit (1 Seite), dessen Inhalt im Dokument nicht wiedergegeben ist.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Dringender Appell: Wasser sparen! Bitte helfen Sie mit, unsere Trinkwasserversorgung zu sichern, und reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Maß. Stegersbach 30. Juli 2026 - 08:51 Schreiben Wasserknappheit“

    Gültigkeit
    seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    30. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 19:24

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 05:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)