Stanz im MürztalSteiermark
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Befüllung von Pools und Wasserbecken nur nach Abstimmung mit dem Wasserversorger
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 08. September 2026): „Pools und Wasserbecken nur in Abstimmung mit dem Wasserversorger füllen Die Gemeinde ersucht, die Füllung Ihrer Pools anzukündigen. Möglicherweise erhalten Sie Timeslots bzw. Vorgaben zu Dauer und Zeitpunkt der Füllung“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: stanz.at, 08. September 2026 · Geprüft 08.09.2026, 05:26 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 08. September 2026 – Befüllung von Pools und Wasserbecken nur nach Abstimmung mit dem Wasserversorger – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Befüllung privater Pools
Befüllung von Pools und Wasserbecken nur nach Abstimmung mit dem Wasserversorger
Die Gemeinde Stanz im Mürztal legt fest, dass Pools und Wasserbecken nur in Abstimmung mit dem Wasserversorger gefüllt werden dürfen. Die Füllung ist vorab bei der Gemeinde anzukündigen; es können Timeslots sowie Vorgaben zu Dauer und Zeitpunkt der Füllung erteilt werden. Die Regel steht undatiert auf der Versorgungs-Seite der Gemeinde und gilt bis auf Widerruf.
Wortlaut der Kundmachung
„Pools und Wasserbecken nur in Abstimmung mit dem Wasserversorger füllen Die Gemeinde ersucht, die Füllung Ihrer Pools anzukündigen. Möglicherweise erhalten Sie Timeslots bzw. Vorgaben zu Dauer und Zeitpunkt der Füllung“
- Gültigkeit
- seit 08. September 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 08. September 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 05:26
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Versorgungstanz.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 05:25Übersichtsseite von www.stanz.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 12:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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