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StallehrVorarlberg

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Da die finale Zuständigkeit für die Wasserversorgung in Vorarlberg direkt bei den einzelnen Kommunen liegt, gilt auch oh
  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Da die finale Zuständigkeit für die Wasserversorgung in Vorarlberg direkt bei den einzelnen Kommunen liegt, gilt auch ohne striktes Verbot die allgemeine Empfehlung, verantwortungsvoll mit Trinkwasser umzugehen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: stallehr.at · Geprüft 08.09.2026, 19:59 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Da die finale Zuständigkeit für die Wasserversorgung in Vorarlberg direkt bei den einzelnen Kommunen liegt, gilt auch oh

    Verbot

    Da die finale Zuständigkeit für die Wasserversorgung in Vorarlberg direkt bei den einzelnen Kommunen liegt, gilt auch ohne striktes Verbot die allgemeine Empfehlung, verantwortungsvoll mit Trinkwasser umzugehen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Da die finale Zuständigkeit für die Wasserversorgung in Vorarlberg direkt bei den einzelnen Kommunen liegt, gilt auch ohne striktes Verbot die allgemeine Empfehlung, verantwortungsvoll mit Trinkwasser umzugehen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:59

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Für die Gemeinde Stallehr gibt es im September 2026 keine spezifische behördliche Verordnung oder ein gesetzliches Verbot zum Wassersparen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Stallehr gibt es im September 2026 keine spezifische behördliche Verordnung oder ein gesetzliches Verbot zum Wassersparen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:59

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenstallehr.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:59Übersichtsseite von www.stallehr.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 25.10.2026, 12:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)