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St. Veit an der GlanKärnten

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Eingeschränkt

  • Möchten Sie wissen, ob für einen bestimmten Ortsteil oder eine konkrete Nachbargemeinde im Detail Einschränkungen gelten

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Möchten Sie wissen, ob für einen bestimmten Ortsteil oder eine konkrete Nachbargemeinde im Detail Einschränkungen gelten, oder interessieren Sie sich für die aktuellen Grundwasserstände in der Region?“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: 5min.at · Geprüft 08.09.2026, 20:08 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Möchten Sie wissen, ob für einen bestimmten Ortsteil oder eine konkrete Nachbargemeinde im Detail Einschränkungen gelten

    Einschränkung

    Möchten Sie wissen, ob für einen bestimmten Ortsteil oder eine konkrete Nachbargemeinde im Detail Einschränkungen gelten, oder interessieren Sie sich für die aktuellen Grundwasserstände in der Region?

    Wortlaut der Kundmachung

    „Möchten Sie wissen, ob für einen bestimmten Ortsteil oder eine konkrete Nachbargemeinde im Detail Einschränkungen gelten, oder interessieren Sie sich für die aktuellen Grundwasserstände in der Region?“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:08

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Das Befüllen von Pools, das großflächige Rasensprengen sowie das Autowaschen mit Trinkwasser sind verboten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Das Befüllen von Pools, das großflächige Rasensprengen sowie das Autowaschen mit Trinkwasser sind verboten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:08

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 20:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)