St. Stefan im GailtalKärnten
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Stefan im Gailtal liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, verpflichtenden Wassereinschränkungen vor
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Da in Kärnten seit Jahresbeginn erhebliche Niederschlagsdefizite verzeichnet wurden und Nachbargemeinden wie Kirchbach bereits aktiv zum Wassersparen aufrufen, gelten auch für Bürger in St.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: st-stefan-gailtal.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:15 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Da in Kärnten seit Jahresbeginn erhebliche Niederschlagsdefizite verzeichnet wurden und Nachbargemeinden wie Kirchbach bereits aktiv zum Wassersparen aufrufen, gelten auch für Bürger in St.
Wortlaut der Kundmachung
„Da in Kärnten seit Jahresbeginn erhebliche Niederschlagsdefizite verzeichnet wurden und Nachbargemeinden wie Kirchbach bereits aktiv zum Wassersparen aufrufen, gelten auch für Bürger in St.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:15
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenst-stefan-gailtal.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:00Übersichtsseite von st-stefan-gailtal.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Stefan im Gailtal liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, verpflichtenden Wassereinschränkungen vor
Stefan im Gailtal liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, verpflichtenden Wassereinschränkungen vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Stefan im Gailtal liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, verpflichtenden Wassereinschränkungen vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:15
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Stefan im Gailtal liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, verpflichtenden Wassereinschränkungen vorst-stefan-gailtal.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:00Übersichtsseite von st-stefan-gailtal.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 20:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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