St. PöltenNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
- Daher gibt es in der Landeshauptstadt selbst aktuell keine behördlichen Wasserverbote oder harten Einschränkungen
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Lokale Verbote: Dort ist es teilweise untersagt, Pools zu befüllen, Gärten großflächig mit Trinkwasser zu bewässern oder Autos zu waschen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: st-poelten.at · Geprüft 08.09.2026, 19:40 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Lokale Verbote: Dort ist es teilweise untersagt, Pools zu befüllen, Gärten großflächig mit Trinkwasser zu bewässern oder Autos zu waschen.
Wortlaut der Kundmachung
„Lokale Verbote: Dort ist es teilweise untersagt, Pools zu befüllen, Gärten großflächig mit Trinkwasser zu bewässern oder Autos zu waschen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:40
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungst-poelten.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:26Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Appell der Stadt: Die Bevölkerung wird gebeten, Trinkwasser achtsam zu verwenden und unnötige Verschwendung zu vermeiden.
Wortlaut der Kundmachung
„Appell der Stadt: Die Bevölkerung wird gebeten, Trinkwasser achtsam zu verwenden und unnötige Verschwendung zu vermeiden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:40
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenst-poelten.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:26Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Daher gibt es in der Landeshauptstadt selbst aktuell keine behördlichen Wasserverbote oder harten Einschränkungen
Daher gibt es in der Landeshauptstadt selbst aktuell keine behördlichen Wasserverbote oder harten Einschränkungen.
Wortlaut der Kundmachung
„Daher gibt es in der Landeshauptstadt selbst aktuell keine behördlichen Wasserverbote oder harten Einschränkungen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:40
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Daher gibt es in der Landeshauptstadt selbst aktuell keine behördlichen Wasserverbote oder harten Einschränkungenst-poelten.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:26Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 14:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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