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St. PöltenNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung
  • Daher gibt es in der Landeshauptstadt selbst aktuell keine behördlichen Wasserverbote oder harten Einschränkungen

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Lokale Verbote: Dort ist es teilweise untersagt, Pools zu befüllen, Gärten großflächig mit Trinkwasser zu bewässern oder Autos zu waschen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: st-poelten.at · Geprüft 08.09.2026, 19:40 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Lokale Verbote: Dort ist es teilweise untersagt, Pools zu befüllen, Gärten großflächig mit Trinkwasser zu bewässern oder Autos zu waschen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Lokale Verbote: Dort ist es teilweise untersagt, Pools zu befüllen, Gärten großflächig mit Trinkwasser zu bewässern oder Autos zu waschen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:40

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Appell der Stadt: Die Bevölkerung wird gebeten, Trinkwasser achtsam zu verwenden und unnötige Verschwendung zu vermeiden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Appell der Stadt: Die Bevölkerung wird gebeten, Trinkwasser achtsam zu verwenden und unnötige Verschwendung zu vermeiden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:40

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenst-poelten.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:26Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Daher gibt es in der Landeshauptstadt selbst aktuell keine behördlichen Wasserverbote oder harten Einschränkungen

    Verbot

    Daher gibt es in der Landeshauptstadt selbst aktuell keine behördlichen Wasserverbote oder harten Einschränkungen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Daher gibt es in der Landeshauptstadt selbst aktuell keine behördlichen Wasserverbote oder harten Einschränkungen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:40

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 14:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)