St. Peter in der AuNiederösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Pool-Befüllungen über 10 m³ nur nach vorheriger Anmeldung beim Wassermeister
Bitte freiwillig
- Appell zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser wegen anhaltender Trockenheit
- Bitte, Poolanlagen nicht zu befüllen oder nachzufüllen
- Bitte, Rasenflächen nicht mit Trinkwasser zu bewässern
- Bitte, Fahrzeuge, Terrassen und Hofflächen nicht mit Trinkwasser zu waschen
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 06. Juni 2026): „Für Pool-Befüllungen gelten daher weiterhin folgende REGELN: • Jede Pool-Befüllung 10m³ ist unbedingt im VORHINEIN bei Wassermeister Erwin Hochauer , Tel. 0664 88 73 99 04 anzumelden. • Eigenständige Entnahmen über Wasserhydranten sind nicht gestattet. Der Wasserverbrauch wird über die Gemeindebuchhaltung verrechnet und ist zu bezahlen. Diese Regelungen gelten auch für Nachtentnahmen, denn hier müssen sich die…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: stpeterau.at, 06. Juni 2026 · St. Peter in der Au, 10. August 2026 · Geprüft 07.09.2026, 16:04 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 06. Juni 2026 – Pool-Befüllungen über 10 m³ nur nach vorheriger Anmeldung beim Wassermeister – Einschränkung
- 10. August 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
- Appell zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser wegen anhaltender Trockenheit – Freiwilliger Appell
- Bitte, Poolanlagen nicht zu befüllen oder nachzufüllen – Freiwilliger Appell
- Bitte, Rasenflächen nicht mit Trinkwasser zu bewässern – Freiwilliger Appell
- Bitte, Fahrzeuge, Terrassen und Hofflächen nicht mit Trinkwasser zu waschen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Befüllung privater Pools
Pool-Befüllungen über 10 m³ nur nach vorheriger Anmeldung beim Wassermeister
Nach Erholung der Brunnenpegel dürfen Pools in St. Peter in der Au wieder befüllt werden, jedoch nur koordiniert: Jede Pool-Befüllung über 10 m³ ist unbedingt im Vorhinein bei Wassermeister Erwin Hochauer (Tel. 0664 88 73 99 04) anzumelden. Die Einteilung der Wasserentnahmen erfolgt über den Wasserwart, der koordiniert, wer wann Wasser beziehen kann. Die Regelungen gelten auch für Nachtentnahmen. Der Wasserverbrauch wird über die Gemeindebuchhaltung verrechnet.
Wortlaut der Kundmachung
„Für Pool-Befüllungen gelten daher weiterhin folgende REGELN: • Jede Pool-Befüllung > 10m³ ist unbedingt im VORHINEIN bei Wassermeister Erwin Hochauer , Tel. 0664 88 73 99 04 anzumelden. • Eigenständige Entnahmen über Wasserhydranten sind nicht gestattet. Der Wasserverbrauch wird über die Gemeindebuchhaltung verrechnet und ist zu bezahlen. Diese Regelungen gelten auch für Nachtentnahmen, denn hier müssen sich die Trinkwasserbehälter im Gemeindenetz wieder entsprechend füllen, um den Verbrauch des nächsten Tages abdecken zu können!“
- Gültigkeit
- seit 06. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 06. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 16:04
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- St. Peter/Austpeterau.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 06. Juni 2026 · abgerufen 07.09.2026, 08:08Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Appell zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser wegen anhaltender Trockenheit
Der Bürgermeister von St. Peter in der Au appelliert wegen der anhaltenden Trockenperiode und deutlich erhöhtem Verbrauch (Spitzenverbrauch über 600 m³/Tag statt üblicher 340–350 m³) an die Bevölkerung, Trinkwasser sparsam zu verwenden: Rasenflächen nicht mit Trinkwasser bewässern, Gartenbewässerung auf ein Minimum reduzieren, Poolanlagen nicht befüllen oder nachfüllen, Fahrzeuge, Terrassen und Hofflächen nicht mit Trinkwasser waschen, Wasserhähne und WC-Spülungen auf Wasserverluste prüfen und alle sonstigen Wasserverbräuche auf das Nötigste minimieren.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und dem damit verbundenen erhöhten Wasserbedarf ist ein sorgsamer Umgang mit Trinkwasser besonders wichtig! • Vermeiden Sie das Bewässern von Rasenflächen mit Trinkwasser und reduzieren Sie das Bewässern Ihrer Gartenpflanzen auf ein Minimum • Vermeiden Sie das Befüllen oder Nachfüllen von Poolanlagen • Vermeiden Sie das Waschen von Fahrzeugen, Terrassen und Hofflächen mit Trinkwasser • Prüfen Sie alle Wasserhähne und WC-Spülungen auf ihre Funktionalität, um unnötige Wasserverluste zu vermeiden. • Minimieren Sie alle sonstigen Wasserverbräuche auf das Nötigste“
- Gültigkeit
- seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 10. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 17:36
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- St. Peter/AuSt. Peter in der Au · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 10. August 2026 · abgerufen 20.08.2026, 22:08Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Bitte, Poolanlagen nicht zu befüllen oder nachzufüllen
Im Zuge des Sparappells wegen anhaltender Trockenheit wird gebeten, das Befüllen oder Nachfüllen von Poolanlagen zu vermeiden.
Wortlaut der Kundmachung
„Vermeiden Sie das Befüllen oder Nachfüllen von Poolanlagen“
- Gültigkeit
- seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 10. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 17:35
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- St. Peter/AuSt. Peter in der Au · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 10. August 2026 · abgerufen 20.08.2026, 22:08Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Bitte, Rasenflächen nicht mit Trinkwasser zu bewässern
Im Zuge des Sparappells wegen anhaltender Trockenheit wird gebeten, das Bewässern von Rasenflächen mit Trinkwasser zu vermeiden und die Bewässerung von Gartenpflanzen auf ein Minimum zu reduzieren.
Wortlaut der Kundmachung
„Vermeiden Sie das Bewässern von Rasenflächen mit Trinkwasser und reduzieren Sie das Bewässern Ihrer Gartenpflanzen auf ein Minimum“
- Gültigkeit
- seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 10. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 17:35
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- St. Peter/AuSt. Peter in der Au · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 10. August 2026 · abgerufen 20.08.2026, 22:08Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Bitte, Fahrzeuge, Terrassen und Hofflächen nicht mit Trinkwasser zu waschen
Im Zuge des Sparappells wegen anhaltender Trockenheit wird gebeten, das Waschen von Fahrzeugen, Terrassen und Hofflächen mit Trinkwasser zu vermeiden.
Wortlaut der Kundmachung
„Vermeiden Sie das Waschen von Fahrzeugen, Terrassen und Hofflächen mit Trinkwasser“
- Gültigkeit
- seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 10. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 16:47
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- St. Peter/AuSt. Peter in der Au · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 10. August 2026 · abgerufen 20.08.2026, 22:08Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 02:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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