St. Michael im LungauSalzburg
Es gelten Verbote.
Verboten
- Eine rechtlich bindende Verordnung oder Verbote gibt es seitens der Gemeinde zwar bislang nicht, jedoch fordern die loka
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Eine rechtlich bindende Verordnung oder Verbote gibt es seitens der Gemeinde zwar bislang nicht, jedoch fordern die lokalen Behörden sowie die Wassergenossenschaft St.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:01 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Eine rechtlich bindende Verordnung oder Verbote gibt es seitens der Gemeinde zwar bislang nicht, jedoch fordern die loka
Eine rechtlich bindende Verordnung oder Verbote gibt es seitens der Gemeinde zwar bislang nicht, jedoch fordern die lokalen Behörden sowie die Wassergenossenschaft St.
Wortlaut der Kundmachung
„Eine rechtlich bindende Verordnung oder Verbote gibt es seitens der Gemeinde zwar bislang nicht, jedoch fordern die lokalen Behörden sowie die Wassergenossenschaft St.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:01
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Eine rechtlich bindende Verordnung oder Verbote gibt es seitens der Gemeinde zwar bislang nicht, jedoch fordern die lokabmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:02Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Michael im Lungau und im gesamten Bundesland Salzburg gilt aufgrund des historisch heißen und trockenen Sommers September 2026 ein dringender Appell zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Michael im Lungau und im gesamten Bundesland Salzburg gilt aufgrund des historisch heißen und trockenen Sommers September 2026 ein dringender Appell zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:01
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:02Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 21.10.2026, 16:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
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