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St. Martin-KarlsbachNiederösterreich

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Dringender Appell: Wasserentnahmen aus Fließgewässern einstellen

Erlaubt bleibt

  • Der zulässige Gemeingebrauch der Gewässer, wie z. B. Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen von Hand bleibt davon selbstverständlich unberührt.

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 13. August 2026): „Es ergeht daher der dringende Appell Wasserentnahmen aus Fließgewässerstrecken einzustellen und Beeinträchtigungen der Gewässer möglichst zu vermeiden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: st-martin-karlsbach.gv.at, 13. August 2026 · Geprüft 07.09.2026, 11:39 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 13. August 2026 – Dringender Appell: Wasserentnahmen aus Fließgewässern einstellen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Entnahme aus Bächen und Flüssen

    Dringender Appell: Wasserentnahmen aus Fließgewässern einstellen

    Empfehlung

    Die Bezirkshauptmannschaft Melk appelliert als Wasserrechtsbehörde aufgrund dramatisch niedriger Pegelstände im Bezirk Melk dringend an die Bevölkerung, Wasserentnahmen aus Fließgewässern einzustellen und Beeinträchtigungen der Gewässer zu vermeiden. Wasserentnahmen sind nur auf Grund aufrechter wasserrechtlicher Bewilligungen (§ 9 WRG 1959) zulässig; konsenslose Entnahmen mit Pumpen (v. a. für Bewässerungszwecke) sind strafbar und werden mit bis zu 14.530 € Geldbuße geahndet.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Der zulässige Gemeingebrauch der Gewässer, wie z. B. Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen von Hand bleibt davon selbstverständlich unberührt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Es ergeht daher der dringende Appell Wasserentnahmen aus Fließgewässerstrecken einzustellen und Beeinträchtigungen der Gewässer möglichst zu vermeiden.“

    Gültigkeit
    seit 13. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    13. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 11:39

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 16.10.2026, 15:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)