St. Martin im MühlkreisOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Martin im Mühlkreis liegen für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: sankt-martin.at · Geprüft 08.09.2026, 19:53 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Martin im Mühlkreis liegen für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Martin im Mühlkreis liegen für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:53
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparensankt-martin.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:53Übersichtsseite von www.sankt-martin.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gartenbewässerung: Es wird generell empfohlen, für Garten- und Rasenflächen vorzugsweise gesammeltes Regenwasser statt kostbarem Trinkwasser aus der Ortsleitung zu nutzen.
Wortlaut der Kundmachung
„Gartenbewässerung: Es wird generell empfohlen, für Garten- und Rasenflächen vorzugsweise gesammeltes Regenwasser statt kostbarem Trinkwasser aus der Ortsleitung zu nutzen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:53
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungsankt-martin.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:53Übersichtsseite von www.sankt-martin.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.10.2026, 14:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)