St. Marienkirchen bei SchärdingOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Sollten sich die Engpässe verschärfen, behalten sich die Behörden strengere, behördliche Verbote vor
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Sollten sich die Engpässe verschärfen, behalten sich die Behörden strengere, behördliche Verbote vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: st-marienkirchen.at · Geprüft 08.09.2026, 18:30 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Sollten sich die Engpässe verschärfen, behalten sich die Behörden strengere, behördliche Verbote vor
Sollten sich die Engpässe verschärfen, behalten sich die Behörden strengere, behördliche Verbote vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Sollten sich die Engpässe verschärfen, behalten sich die Behörden strengere, behördliche Verbote vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:30
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Sollten sich die Engpässe verschärfen, behalten sich die Behörden strengere, behördliche Verbote vorst-marienkirchen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:27Übersichtsseite von www.st-marienkirchen.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 05:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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