St. Johann im PongauSalzburg
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
- Verpflichtende Einschränkungen (wie Gießverbote) sind jedoch lokal nicht aktiv
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Johann im Pongau wurden im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder verpflichtenden Wassersparmaßnahmen erlassen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: st.johann.at · Geprüft 08.09.2026, 20:12 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Johann im Pongau wurden im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder verpflichtenden Wassersparmaßnahmen erlassen.
Wortlaut der Kundmachung
„Johann im Pongau wurden im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder verpflichtenden Wassersparmaßnahmen erlassen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:12
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenst.johann.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:12Übersichtsseite von www.st.johann.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Verpflichtende Einschränkungen (wie Gießverbote) sind jedoch lokal nicht aktiv
Verpflichtende Einschränkungen (wie Gießverbote) sind jedoch lokal nicht aktiv.
Wortlaut der Kundmachung
„Verpflichtende Einschränkungen (wie Gießverbote) sind jedoch lokal nicht aktiv.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:12
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Verpflichtende Einschränkungen (wie Gießverbote) sind jedoch lokal nicht aktivst.johann.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:12Übersichtsseite von www.st.johann.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 06:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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