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St. Johann im PongauSalzburg

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Aufruf zum Wassersparen
  • Verpflichtende Einschränkungen (wie Gießverbote) sind jedoch lokal nicht aktiv

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Johann im Pongau wurden im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder verpflichtenden Wassersparmaßnahmen erlassen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: st.johann.at · Geprüft 08.09.2026, 20:12 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Johann im Pongau wurden im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder verpflichtenden Wassersparmaßnahmen erlassen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Johann im Pongau wurden im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder verpflichtenden Wassersparmaßnahmen erlassen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:12

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenst.johann.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:12Übersichtsseite von www.st.johann.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Verpflichtende Einschränkungen (wie Gießverbote) sind jedoch lokal nicht aktiv

    Verbot

    Verpflichtende Einschränkungen (wie Gießverbote) sind jedoch lokal nicht aktiv.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verpflichtende Einschränkungen (wie Gießverbote) sind jedoch lokal nicht aktiv.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:12

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Verpflichtende Einschränkungen (wie Gießverbote) sind jedoch lokal nicht aktivst.johann.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:12Übersichtsseite von www.st.johann.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 06:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)