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St. Jakob in HausTirol

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot der Bewässerung von Thujen, Hecken und Ziergärten
  • Verbot des Autowaschens
  • Verbot von Poolbefüllungen
  • Verbot aller sonstigen nicht unbedingt erforderlichen Wasserentnahmen

Bitte freiwillig

  • Appell zum Wassersparen / sorgsamer Umgang mit Trinkwasser

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 05. August 2026): „❌ Bis auf Weiteres ist daher Folgendes UNTERSAGT: 🔴 Rasenbewässerung 🔴 Bewässerung von Thujen, Hecken und Ziergärten“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: st-jakob-rosental.gv.at, 05. August 2026 · st-jakob-haus.gv.at, 03. Juli 2026 · Geprüft 08.09.2026, 12:48 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 03. Juli 2026 – Appell zum Wassersparen / sorgsamer Umgang mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
  2. 05. August 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
    • Verbot der Bewässerung von Thujen, Hecken und Ziergärten – Verbot
    • Verbot des Autowaschens – Verbot
    • Verbot von Poolbefüllungen – Verbot
    • Verbot aller sonstigen nicht unbedingt erforderlichen Wasserentnahmen – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Gartenbewässerung

    Verbot der Bewässerung von Thujen, Hecken und Ziergärten

    Verbot

    Bis auf Weiteres ist die Bewässerung von Thujen, Hecken und Ziergärten untersagt. Grund: kritischer Hochbehälterstand, Rohrbruch an einer Transportleitung und anhaltende Trockenheit.

    Wortlaut der Kundmachung

    „❌ Bis auf Weiteres ist daher Folgendes UNTERSAGT: 🔴 Rasenbewässerung 🔴 Bewässerung von Thujen, Hecken und Ziergärten“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:48

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • St. Jakob im Rosentalst-jakob-rosental.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:35Direktlink zur Kundmachung
  • Fahrzeugwäsche

    Verbot des Autowaschens

    Verbot

    Bis auf Weiteres ist das Waschen von Fahrzeugen untersagt. Grund: kritische Wasserversorgungslage nach Rohrbruch und anhaltender Trockenheit.

    Wortlaut der Kundmachung

    „❌ Bis auf Weiteres ist daher Folgendes UNTERSAGT: ... 🔴 Autowaschen“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:46

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • St. Jakob im Rosentalst-jakob-rosental.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:35Direktlink zur Kundmachung
  • Befüllung privater Pools

    Verbot von Poolbefüllungen

    Verbot

    Bis auf Weiteres sind Poolbefüllungen untersagt. Grund: kritischer Hochbehälterstand und eingeschränkte Zuleitung nach Rohrbruch bei anhaltender Trockenheit.

    Wortlaut der Kundmachung

    „❌ Bis auf Weiteres ist daher Folgendes UNTERSAGT: ... 🔴 Poolbefüllungen“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:46

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • St. Jakob im Rosentalst-jakob-rosental.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:35Direktlink zur Kundmachung
  • Allgemeine Wassereinschränkung

    Verbot aller sonstigen nicht unbedingt erforderlichen Wasserentnahmen

    Verbot

    Bis auf Weiteres sind alle sonstigen nicht unbedingt erforderlichen Wasserentnahmen untersagt. Die Genossenschaft warnt, dass jede unnötige Wasserentnahme die Versorgung aller Mitglieder und die Löschwasserversorgung gefährdet, und kündigt mögliche vorübergehende Einschränkungen oder Abschaltungen der Wasserversorgung an.

    Wortlaut der Kundmachung

    „🔴 Alle sonstigen nicht unbedingt erforderlichen Wasserentnahmen ⚠️ Jede unnötige Wasserentnahme gefährdet derzeit die Versorgung aller Mitglieder!“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:46

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • St. Jakob im Rosentalst-jakob-rosental.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:35Direktlink zur Kundmachung
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zum Wassersparen / sorgsamer Umgang mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Die Gemeinde St. Jakob in Haus hat aufgrund der anhaltenden Trockenperioden und steigenden Temperaturen einen allgemeinen Appell zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser veröffentlicht und verweist auf die praktischen Wasserspartipps des BMLUK (u. a. Rasen nicht unnötig sprengen, nur morgens/abends gießen, Waschmaschinen und Geschirrspüler nur voll beladen laufen lassen, Wasserhahn beim Zähneputzen/Duschen abdrehen). Es handelt sich um eine freiwillige Empfehlung, nicht um ein behördliches Verbot.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Gemeinde hat jedoch aufgrund der anhaltenden Trockenperioden und steigenden Temperaturen einen allgemeinen Appell zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser veröffentlicht.“

    Gültigkeit
    seit 03. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    03. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:36

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 12:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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