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St. Jakob im RosentalKärnten

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot der Bewässerung von Rasen- und Wiesenflächen, Hecken und Bäumen
  • Einschränkung des Wasserverbrauchs
  • Verbot des Reinigens von Vorplätzen, Hauseinfahrten, Terrassen und Fassaden
  • Verbot des Waschens von Autos
  • Verbot von Poolbefüllungen
  • Verbot aller sonstigen nicht erforderlichen Wasserentnahmen

Eingeschränkt

  • Nächtliche Abschaltung der Trinkwasserversorgung wegen Trockenheit
  • Einschränkung der Bewässerung von Blumen- und Gemüsebeeten auf das unbedingt erforderliche Ausmaß

Erlaubt bleibt

  • Ausgenommen sind die Versorgung mit Trink- und Nutzwasser für Tiere im Rahmen eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes sowie die Verwendung von Wasser, soweit sie zur Aufrechterhaltung eines rechtmäßig ausgeübten Gewerbebetriebes zwingend erforderlich ist (§ 2).
  • Ausgenommen sind Trink-/Nutzwasser für Tiere landwirtschaftlicher Betriebe und zwingend erforderliches Wasser für Gewerbebetriebe (§ 2).

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 10. August 2026): „Jedenfalls untersagt sind: a. Das Befüllen von Schwimmbecken, Badeteichen und Pools jeglicher Art. b. Das Bewässern von Rasen- und Wiesenflächen, Hecken und Bäumen. c. Das Waschen von Fahrzeugen und Großgeräten. d. Das Reinigen von Vorplätzen, Hauseinfahrten, Terrassen, Fassaden, etc.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: amtstafel.at, 10. August 2026 · kleinezeitung.at, 26. Mai 2026 · St. Jakob im Rosental, 11. August 2026 · Geprüft 08.09.2026, 12:36 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 26. Mai 2026 – Nächtliche Abschaltung der Trinkwasserversorgung wegen Trockenheit – Einschränkung
  2. 05. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
    • Verbot des Waschens von Autos – Verbot
    • Verbot von Poolbefüllungen – Verbot
    • Verbot aller sonstigen nicht erforderlichen Wasserentnahmen – Verbot
  3. 10. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
    • Verbot der Bewässerung von Rasen- und Wiesenflächen, Hecken und Bäumen – Verbot
    • Verbot des Reinigens von Vorplätzen, Hauseinfahrten, Terrassen und Fassaden – Verbot
    • Einschränkung der Bewässerung von Blumen- und Gemüsebeeten auf das unbedingt erforderliche Ausmaß – Einschränkung
  4. 11. August 2026 – Einschränkung des Wasserverbrauchs – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Rasenbewässerung

    Verbot der Bewässerung von Rasen- und Wiesenflächen, Hecken und Bäumen

    Verbot

    Die Marktgemeinde St. Jakob im Rosental untersagt per Bürgermeisterverordnung im Versorgungsbereich Tallach, Dragositschach und Rosenbach der Gemeindewasserversorgungsanlage aufgrund der vorherrschenden Trockenheit und des eingetretenen Wassermangels bis auf Weiteres das Bewässern von Rasen- und Wiesenflächen, Hecken und Bäumen. Verstöße sind Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu 2.180 Euro.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Ausgenommen sind die Versorgung mit Trink- und Nutzwasser für Tiere im Rahmen eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes sowie die Verwendung von Wasser, soweit sie zur Aufrechterhaltung eines rechtmäßig ausgeübten Gewerbebetriebes zwingend erforderlich ist (§ 2).

    Wortlaut der Kundmachung

    „Jedenfalls untersagt sind: a. Das Befüllen von Schwimmbecken, Badeteichen und Pools jeglicher Art. b. Das Bewässern von Rasen- und Wiesenflächen, Hecken und Bäumen. c. Das Waschen von Fahrzeugen und Großgeräten. d. Das Reinigen von Vorplätzen, Hauseinfahrten, Terrassen, Fassaden, etc.“

    Gültigkeit
    seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    10. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 11:44

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • 20722amtstafel.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 10. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:56Direktlink zur Kundmachung
  • Öffentliche Wasserversorgung

    Nächtliche Abschaltung der Trinkwasserversorgung wegen Trockenheit

    Einschränkung

    Wegen der akuten Trockenheit wurde einigen Haushalten im Rosental (Gemeinde St. Jakob im Rosental, Kärnten) am Pfingstwochenende nachts das Wasser abgedreht. Betroffene kritisierten die fehlende Vorwarnung. Es handelt sich um eine Maßnahme in Kärnten, nicht in St. Jakob in Haus (Tirol).

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Trockenheit bleibt ein akutes Problem in Kärnten. Im Rosental wurde einigen Haushalten am Pfingstwochenende nachts das Wasser abgedreht. Betroffene zeigen Verständnis, kritisieren jedoch die fehlende Vorwarnung. Für einige Haushalte im Rosental gab es am Pfingstwochenende nachts kein frisches Wasser aus der Leitung“

    Gültigkeit
    seit 26. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    26. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:36

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Allgemeine Wassereinschränkung

    Einschränkung des Wasserverbrauchs

    Verbot

    Auf der Amtstafel der Marktgemeinde St. Jakob im Rosental ist eine 'Verordnung zur Einschränkung von Wasserverbrauch' mit Aushangdatum 11.08.2026 ausgehängt. Der Inhalt der Verordnung ist auf der Übersichtsseite nicht einsehbar; vermutlich handelt es sich um die Rechtsgrundlage der bereits erfassten Verbote (Poolbefüllungen, Autowäsche, sonstige Wasserentnahmen), was aber aus dem vorliegenden Text nicht belegt werden kann.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verordnung zur Einschränkung von Wasserverbrauch Kalender Aushang: 11.08.2026 Kalender Abhang: 30.09.2026“

    Gültigkeit
    seit 11. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    11. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:55

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • St. Jakob im RosentalSt. Jakob im Rosental · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 11. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 08:08Übersichtsseite von www.st-jakob-rosental.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Verbot des Reinigens von Vorplätzen, Hauseinfahrten, Terrassen und Fassaden

    Verbot

    Im Versorgungsbereich Tallach, Dragositschach und Rosenbach ist das Reinigen von Vorplätzen, Hauseinfahrten, Terrassen, Fassaden etc. mit Wasser bis auf Weiteres untersagt.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Ausgenommen sind Trink-/Nutzwasser für Tiere landwirtschaftlicher Betriebe und zwingend erforderliches Wasser für Gewerbebetriebe (§ 2).

    Wortlaut der Kundmachung

    „d. Das Reinigen von Vorplätzen, Hauseinfahrten, Terrassen, Fassaden, etc.“

    Gültigkeit
    seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    10. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 11:44

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • 20722amtstafel.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 10. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:56Direktlink zur Kundmachung
  • Gartenbewässerung

    Einschränkung der Bewässerung von Blumen- und Gemüsebeeten auf das unbedingt erforderliche Ausmaß

    Einschränkung

    Im Versorgungsbereich Tallach, Dragositschach und Rosenbach ist die Bewässerung von Blumen- und Gemüsebeeten nicht verboten, aber verbindlich auf das unbedingt erforderliche Ausmaß einzuschränken.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Ausgenommen sind Trink-/Nutzwasser für Tiere landwirtschaftlicher Betriebe und zwingend erforderliches Wasser für Gewerbebetriebe (§ 2).

    Wortlaut der Kundmachung

    „Einzuschränken ist: Das Bewässern von Blumen und Gemüsebeeten auf das unbedingt erforderliche Ausmaß.“

    Gültigkeit
    seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    10. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 11:44

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • 20722amtstafel.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 10. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:56Direktlink zur Kundmachung
  • Fahrzeugwäsche

    Verbot des Waschens von Autos

    Verbot

    Die Wassergenossenschaft St. Jakob im Rosental untersagt bis auf Weiteres das Autowaschen aufgrund der kritischen Wasserversorgungslage (Rohrbruch an einer Transportleitung, kritischer Hochbehälterstand, Trockenheit).

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bis auf Weiteres ist daher Folgendes UNTERSAGT: ... 🔴 Autowaschen“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 19:27

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • St. Jakob im Rosentalst-jakob-rosental.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 19:26Direktlink zur Kundmachung
  • Poolfüllung

    Verbot von Poolbefüllungen

    Verbot

    Die Wassergenossenschaft St. Jakob im Rosental untersagt bis auf Weiteres Poolbefüllungen aufgrund der kritischen Wasserversorgungslage (Rohrbruch an einer Transportleitung, kritischer Hochbehälterstand, Trockenheit).

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bis auf Weiteres ist daher Folgendes UNTERSAGT: ... 🔴 Poolbefüllungen“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 19:27

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • St. Jakob im Rosentalst-jakob-rosental.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 19:26Direktlink zur Kundmachung
  • Wasserentnahme

    Verbot aller sonstigen nicht erforderlichen Wasserentnahmen

    Verbot

    Die Wassergenossenschaft St. Jakob im Rosental untersagt bis auf Weiteres alle sonstigen nicht unbedingt erforderlichen Wasserentnahmen, da jede unnötige Entnahme die Versorgung aller Mitglieder und die Löschwasserversorgung gefährdet.

    Wortlaut der Kundmachung

    „🔴 Alle sonstigen nicht unbedingt erforderlichen Wasserentnahmen ⚠️ Jede unnötige Wasserentnahme gefährdet derzeit die Versorgung aller Mitglieder!“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 19:26

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • St. Jakob im Rosentalst-jakob-rosental.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 19:26Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 06:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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