St. Georgen an der LeysNiederösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbecken und Pools
- Appell zum Verzicht auf das Waschen von Kraftfahrzeugen
- Appell zum Verzicht auf das Gießen von Gartenanlagen
- Wichtige Information zur Wasserknappheit
- Appell zum Verzicht auf das Sprengen von Rasenflächen
- Appell zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 30. Juli 2026): „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der geringen Niederschläge wird die Bevölkerung dringend aufgefordert, sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen. Wir ersuchen Sie höflich, auf nicht zwingend notwendige Wasserverbräuche wie zum Beispiel: - das Waschen von Kraftfahrzeugen - das Befüllen von Schwimmbecken und Pools - das Sprengen von Rasenflächen und Gießen von Gartenanlagen bis auf Weiteres zu verzichten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: stgeorgenleys.at, 30. Juli 2026 · St. Georgen an der Leys, 30. Juli 2026 · citiesapps.com, 30. Juli 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:55 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 25. Mai 2026 – Wichtige Information zur Wasserknappheit – Freiwilliger Appell
- 30. Juli 2026 – Kundmachung mit 5 Maßnahmen:
- Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbecken und Pools – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf das Waschen von Kraftfahrzeugen – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf das Gießen von Gartenanlagen – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf das Sprengen von Rasenflächen – Freiwilliger Appell
- Appell zum Wassersparen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbecken und Pools
Die Gemeinde St. Georgen an der Leys ersucht die Bevölkerung aufgrund der anhaltenden Trockenheit und geringen Niederschläge, bis auf Weiteres auf das Befüllen von Schwimmbecken und Pools zu verzichten. Rahmenkontext ist ein allgemeiner Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der geringen Niederschläge wird die Bevölkerung dringend aufgefordert, sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen. Wir ersuchen Sie höflich, auf nicht zwingend notwendige Wasserverbräuche wie zum Beispiel: - das Waschen von Kraftfahrzeugen - das Befüllen von Schwimmbecken und Pools - das Sprengen von Rasenflächen und Gießen von Gartenanlagen bis auf Weiteres zu verzichten.“
- Gültigkeit
- seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 30. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 02:00
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Dateibeitrag von St. Georgen an der Leysstgeorgenleys.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 30. Juli 2026 · abgerufen 08.09.2026, 01:59Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Appell zum Verzicht auf das Waschen von Kraftfahrzeugen
Die Gemeinde St. Georgen an der Leys ersucht die Bevölkerung aufgrund der anhaltenden Trockenheit, bis auf Weiteres auf das Waschen von Kraftfahrzeugen zu verzichten. Rahmenkontext ist ein allgemeiner Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Wir ersuchen Sie höflich, auf nicht zwingend notwendige Wasserverbräuche wie zum Beispiel: - das Waschen von Kraftfahrzeugen ... bis auf Weiteres zu verzichten.“
- Gültigkeit
- seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 30. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 02:00
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Dateibeitrag von St. Georgen an der Leysstgeorgenleys.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 30. Juli 2026 · abgerufen 08.09.2026, 01:59Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Gartenbewässerung
Appell zum Verzicht auf das Gießen von Gartenanlagen
Die Gemeinde St. Georgen an der Leys ersucht die Bevölkerung aufgrund der anhaltenden Trockenheit, bis auf Weiteres auf das Gießen von Gartenanlagen zu verzichten. Rahmenkontext ist ein allgemeiner Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Wir ersuchen Sie höflich, auf nicht zwingend notwendige Wasserverbräuche wie zum Beispiel: ... das Gießen von Gartenanlagen bis auf Weiteres zu verzichten.“
- Gültigkeit
- seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 30. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 02:00
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Dateibeitrag von St. Georgen an der Leysstgeorgenleys.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 30. Juli 2026 · abgerufen 08.09.2026, 01:59Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Wichtige Information zur Wasserknappheit
Amtliche Mitteilung vom 25.05.2026 mit dem Titel 'Wichtige Information - Wasserknappheit!!!'. Der PDF-Inhalt ist aus dem Listentext nicht ersichtlich; die Dringlichkeit des Titels legt einen Wassersparaufruf nahe, konkrete Gebote oder Verbote sind jedoch nicht belegt.
Wortlaut der Kundmachung
„Amtliche Mitteilung • 25.05.2026 Wichtige Information - Wasserknappheit!!! WasserInfo Wasserknappheit 1 Seite • 270,1 kB“
- Gültigkeit
- seit 25. Mai 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 30. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:55
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Sankt Georgen an der LeysSt. Georgen an der Leys · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 30. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:41Übersichtsseite von stgeorgenleys.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Appell zum Verzicht auf das Sprengen von Rasenflächen
Die Gemeinde St. Georgen an der Leys ersucht die Bevölkerung aufgrund der anhaltenden Trockenheit, bis auf Weiteres auf das Sprengen von Rasenflächen zu verzichten. Rahmenkontext ist ein allgemeiner Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Wir ersuchen Sie höflich, auf nicht zwingend notwendige Wasserverbräuche wie zum Beispiel: ... - das Sprengen von Rasenflächen ... bis auf Weiteres zu verzichten.“
- Gültigkeit
- seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 30. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:08
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Dateibeitrag von St. Georgen an der Leysstgeorgenleys.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 30. Juli 2026 · abgerufen 08.09.2026, 01:59Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Appell zum Wassersparen
Amtliche Mitteilung der Gemeinde St. Georgen an der Leys zum Thema Wassersparen. Der eigentliche Inhalt liegt nur als PDF-Anhang (1 Seite) vor; konkrete Regeln, Verwendungen oder Einschränkungen sind im verfügbaren Text nicht erkennbar.
Wortlaut der Kundmachung
„St. Georgen an der Leys vor 1 Monat Amtliche Mitteilung • 30.07.2026 Wasser sparen Wassersparen 1 Seite • 486,4 kB Gefällt mir“
- Gültigkeit
- seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 30. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 20:21
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Dateibeitrag von St. Georgen an der Leyscitiesapps.com · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 30. Juli 2026 · abgerufen 06.09.2026, 20:15Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 08:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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