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St. Georgen an der LeysNiederösterreich

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbecken und Pools
  • Appell zum Verzicht auf das Waschen von Kraftfahrzeugen
  • Appell zum Verzicht auf das Gießen von Gartenanlagen
  • Wichtige Information zur Wasserknappheit
  • Appell zum Verzicht auf das Sprengen von Rasenflächen
  • Appell zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 30. Juli 2026): „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der geringen Niederschläge wird die Bevölkerung dringend aufgefordert, sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen. Wir ersuchen Sie höflich, auf nicht zwingend notwendige Wasserverbräuche wie zum Beispiel: - das Waschen von Kraftfahrzeugen - das Befüllen von Schwimmbecken und Pools - das Sprengen von Rasenflächen und Gießen von Gartenanlagen bis auf Weiteres zu verzichten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: stgeorgenleys.at, 30. Juli 2026 · St. Georgen an der Leys, 30. Juli 2026 · citiesapps.com, 30. Juli 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:55 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 25. Mai 2026 – Wichtige Information zur Wasserknappheit – Freiwilliger Appell
  2. 30. Juli 2026 – Kundmachung mit 5 Maßnahmen:
    • Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbecken und Pools – Freiwilliger Appell
    • Appell zum Verzicht auf das Waschen von Kraftfahrzeugen – Freiwilliger Appell
    • Appell zum Verzicht auf das Gießen von Gartenanlagen – Freiwilliger Appell
    • Appell zum Verzicht auf das Sprengen von Rasenflächen – Freiwilliger Appell
    • Appell zum Wassersparen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Befüllung privater Pools

    Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbecken und Pools

    Empfehlung

    Die Gemeinde St. Georgen an der Leys ersucht die Bevölkerung aufgrund der anhaltenden Trockenheit und geringen Niederschläge, bis auf Weiteres auf das Befüllen von Schwimmbecken und Pools zu verzichten. Rahmenkontext ist ein allgemeiner Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der geringen Niederschläge wird die Bevölkerung dringend aufgefordert, sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen. Wir ersuchen Sie höflich, auf nicht zwingend notwendige Wasserverbräuche wie zum Beispiel: - das Waschen von Kraftfahrzeugen - das Befüllen von Schwimmbecken und Pools - das Sprengen von Rasenflächen und Gießen von Gartenanlagen bis auf Weiteres zu verzichten.“

    Gültigkeit
    seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    30. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 02:00

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Fahrzeugwäsche

    Appell zum Verzicht auf das Waschen von Kraftfahrzeugen

    Empfehlung

    Die Gemeinde St. Georgen an der Leys ersucht die Bevölkerung aufgrund der anhaltenden Trockenheit, bis auf Weiteres auf das Waschen von Kraftfahrzeugen zu verzichten. Rahmenkontext ist ein allgemeiner Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wir ersuchen Sie höflich, auf nicht zwingend notwendige Wasserverbräuche wie zum Beispiel: - das Waschen von Kraftfahrzeugen ... bis auf Weiteres zu verzichten.“

    Gültigkeit
    seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    30. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 02:00

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Gartenbewässerung

    Appell zum Verzicht auf das Gießen von Gartenanlagen

    Empfehlung

    Die Gemeinde St. Georgen an der Leys ersucht die Bevölkerung aufgrund der anhaltenden Trockenheit, bis auf Weiteres auf das Gießen von Gartenanlagen zu verzichten. Rahmenkontext ist ein allgemeiner Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wir ersuchen Sie höflich, auf nicht zwingend notwendige Wasserverbräuche wie zum Beispiel: ... das Gießen von Gartenanlagen bis auf Weiteres zu verzichten.“

    Gültigkeit
    seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    30. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 02:00

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Wichtige Information zur Wasserknappheit

    Empfehlung

    Amtliche Mitteilung vom 25.05.2026 mit dem Titel 'Wichtige Information - Wasserknappheit!!!'. Der PDF-Inhalt ist aus dem Listentext nicht ersichtlich; die Dringlichkeit des Titels legt einen Wassersparaufruf nahe, konkrete Gebote oder Verbote sind jedoch nicht belegt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Amtliche Mitteilung • 25.05.2026 Wichtige Information - Wasserknappheit!!! WasserInfo Wasserknappheit 1 Seite • 270,1 kB“

    Gültigkeit
    seit 25. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    30. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:55

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Sankt Georgen an der LeysSt. Georgen an der Leys · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 30. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:41Übersichtsseite von stgeorgenleys.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Rasenbewässerung

    Appell zum Verzicht auf das Sprengen von Rasenflächen

    Empfehlung

    Die Gemeinde St. Georgen an der Leys ersucht die Bevölkerung aufgrund der anhaltenden Trockenheit, bis auf Weiteres auf das Sprengen von Rasenflächen zu verzichten. Rahmenkontext ist ein allgemeiner Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wir ersuchen Sie höflich, auf nicht zwingend notwendige Wasserverbräuche wie zum Beispiel: ... - das Sprengen von Rasenflächen ... bis auf Weiteres zu verzichten.“

    Gültigkeit
    seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    30. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:08

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zum Wassersparen

    Empfehlung

    Amtliche Mitteilung der Gemeinde St. Georgen an der Leys zum Thema Wassersparen. Der eigentliche Inhalt liegt nur als PDF-Anhang (1 Seite) vor; konkrete Regeln, Verwendungen oder Einschränkungen sind im verfügbaren Text nicht erkennbar.

    Wortlaut der Kundmachung

    „St. Georgen an der Leys vor 1 Monat Amtliche Mitteilung • 30.07.2026 Wasser sparen Wassersparen 1 Seite • 486,4 kB Gefällt mir“

    Gültigkeit
    seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    30. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 20:21

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

Transparenz

9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 08:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)