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St. FlorianOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Poolbefüllung: Das Befüllen von Swimmingpools und Schwimmteichen aus dem öffentlichen Netz ist untersagt beziehungsweise soll unterbleiben.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: land-oberoesterreich.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:40 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Poolbefüllung: Das Befüllen von Swimmingpools und Schwimmteichen aus dem öffentlichen Netz ist untersagt beziehungsweise soll unterbleiben.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Poolbefüllung: Das Befüllen von Swimmingpools und Schwimmteichen aus dem öffentlichen Netz ist untersagt beziehungsweise soll unterbleiben.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:40

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllungland-oberoesterreich.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:36Übersichtsseite von www.land-oberoesterreich.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Florian gilt aufgrund anhaltender Trockenheit und hoher Verbrauchsspitzen ein dringender Appell der Marktgemeinde, sparsam mit Trinkwasser umzugehen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Florian gilt aufgrund anhaltender Trockenheit und hoher Verbrauchsspitzen ein dringender Appell der Marktgemeinde, sparsam mit Trinkwasser umzugehen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:39

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenland-oberoesterreich.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:36Übersichtsseite von www.land-oberoesterreich.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

0 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Bisher kein automatischer Abruf dokumentiert. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)