St. AndräKärnten
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Gärten und Grünanlagen mit Trinkwasser
- Appell: Nicht notwendige Wasserentnahmen während der Trockenperiode vermeiden
- Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbädern
- Appell: Verzicht auf Bewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser
- Appell: Verzicht auf Fahrzeugwäsche und Reinigung befestigter Flächen mit Trinkwasser
- Appell zum Verzicht auf Autowäschen im privaten Bereich
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 29. Juli 2026): „Aufruf zum Wassersparen Aufgrund der für die kommenden Wochen prognostizierten extremen Hitze, der bereits merklich zurückgehenden Quellschüttungen sowie des steigenden häuslichen Wasserverbrauchs ersucht die Stadtgemeinde St. Andrä alle Wasserbezieherinnen und Wasserbezieher der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen, bis auf Weiteres sparsam mit Trinkwasser umzugehen. Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf: das…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: citiesapps.com · st-andrae.gv.at, 29. Juli 2026 · unterkaerntner.at, 27. Mai 2026 · Geprüft 07.09.2026, 17:18 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 27. Mai 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
- Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbädern – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf Autowäschen im privaten Bereich – Freiwilliger Appell
- 29. Juli 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
- Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Gärten und Grünanlagen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
- Appell: Nicht notwendige Wasserentnahmen während der Trockenperiode vermeiden – Freiwilliger Appell
- Appell: Verzicht auf Bewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
- Appell: Verzicht auf Fahrzeugwäsche und Reinigung befestigter Flächen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Gartenbewässerung
Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Gärten und Grünanlagen mit Trinkwasser
Die Stadtgemeinde St. Andrä ersucht alle Wasserbezieherinnen und Wasserbezieher der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen aufgrund der prognostizierten extremen Hitze, zurückgehender Quellschüttungen und steigenden häuslichen Wasserverbrauchs, bis auf Weiteres sparsam mit Trinkwasser umzugehen und nach Möglichkeit auf das Bewässern von Gärten, Grünanlagen und Rasenflächen mit Trinkwasser zu verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufruf zum Wassersparen Aufgrund der für die kommenden Wochen prognostizierten extremen Hitze, der bereits merklich zurückgehenden Quellschüttungen sowie des steigenden häuslichen Wasserverbrauchs ersucht die Stadtgemeinde St. Andrä alle Wasserbezieherinnen und Wasserbezieher der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen, bis auf Weiteres sparsam mit Trinkwasser umzugehen. Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf: das Bewässern von Gärten, Grünanlagen und Rasenflächen mit Trinkwasser, das Waschen von Fahrzeugen sowie das Reinigen befestigter Flächen mit Trinkwasser, sonstige nicht unbedingt notwendige Wasserentnahmen.“
- Gültigkeit
- seit 29. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 29. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 17:18
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- ❌ Aufruf zum Wassersparencitiesapps.com · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 29. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:11Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wassereinschränkung
Appell: Nicht notwendige Wasserentnahmen während der Trockenperiode vermeiden
Die Stadtgemeinde St. Andrä fordert alle Wasserbezieher der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen auf, sonstige nicht unbedingt notwendige Wasserentnahmen während der Trockenperiode zu vermeiden und insgesamt sparsam mit Trinkwasser umzugehen.
Wortlaut der Kundmachung
„Es werden aus diesem Grund alle Wasserbezieher der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen aufgefordert, bis auf weiteres, sparsam mit Trinkwasser umzugehen. ... Sonstige nicht unbedingt notwendige Wasserentnahmen während der Trockenperiode zu vermeiden.“
- Gültigkeit
- seit 29. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 29. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 17:11
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Neuigkeiten Detailst-andrae.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 29. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 07:44Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbädern
Die Stadtgemeinde St. Andrä bittet aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und des stark erhöhten Wasserverbrauchs darum, vorerst auf das Befüllen von Schwimmbädern zu verzichten. Teil eines allgemeinen Wasserspar-Appells an alle Wasserbezieher der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen, den Verbrauch bis auf Weiteres auf das notwendige Maß zu beschränken.
Wortlaut der Kundmachung
„Besonders wird darum gebeten, • vorerst auf das Befüllen von Schwimmbädern zu verzichten, • auf Autowäschen im privaten Bereich zu verzichten, • auf die Bewässerung von Grünanlagen, Gärten und Rasenflächen zu verzichten.“
- Gültigkeit
- seit 27. Mai 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 27. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 17:18
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Gemeinde St. Andrä appelliert zum Wassersparen: Unterkärntner Nachrichtenunterkaerntner.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 27. Mai 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:14Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Appell: Verzicht auf Bewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser
Im Rahmen des Sparaufrufs der Stadtgemeinde St. Andrä (extreme Hitze, zurückgehende Quellschüttungen) wird gebeten, nach Möglichkeit auf das Bewässern von Rasenflächen mit Trinkwasser zu verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf: das Bewässern von Gärten, Grünanlagen und Rasenflächen mit Trinkwasser“
- Gültigkeit
- seit 29. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 29. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 17:16
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- ❌ Aufruf zum Wassersparencitiesapps.com · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 29. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:11Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Appell: Verzicht auf Fahrzeugwäsche und Reinigung befestigter Flächen mit Trinkwasser
Im Rahmen des Sparaufrufs der Stadtgemeinde St. Andrä wird gebeten, nach Möglichkeit auf das Waschen von Fahrzeugen sowie das Reinigen befestigter Flächen mit Trinkwasser zu verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„das Waschen von Fahrzeugen sowie das Reinigen befestigter Flächen mit Trinkwasser“
- Gültigkeit
- seit 29. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 29. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 17:16
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- ❌ Aufruf zum Wassersparencitiesapps.com · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 29. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:11Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Appell zum Verzicht auf Autowäschen im privaten Bereich
Die Stadtgemeinde St. Andrä bittet im Rahmen des Wasserspar-Appells aufgrund der anhaltenden Trockenperiode, auf Autowäschen im privaten Bereich zu verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„Besonders wird darum gebeten, • vorerst auf das Befüllen von Schwimmbädern zu verzichten, • auf Autowäschen im privaten Bereich zu verzichten, • auf die Bewässerung von Grünanlagen, Gärten und Rasenflächen zu verzichten.“
- Gültigkeit
- seit 27. Mai 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 27. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 17:17
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Gemeinde St. Andrä appelliert zum Wassersparen: Unterkärntner Nachrichtenunterkaerntner.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 27. Mai 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:14Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
20 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 12:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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