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St. AndräKärnten

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Gärten und Grünanlagen mit Trinkwasser
  • Appell: Nicht notwendige Wasserentnahmen während der Trockenperiode vermeiden
  • Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbädern
  • Appell: Verzicht auf Bewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser
  • Appell: Verzicht auf Fahrzeugwäsche und Reinigung befestigter Flächen mit Trinkwasser
  • Appell zum Verzicht auf Autowäschen im privaten Bereich

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 29. Juli 2026): „Aufruf zum Wassersparen Aufgrund der für die kommenden Wochen prognostizierten extremen Hitze, der bereits merklich zurückgehenden Quellschüttungen sowie des steigenden häuslichen Wasserverbrauchs ersucht die Stadtgemeinde St. Andrä alle Wasserbezieherinnen und Wasserbezieher der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen, bis auf Weiteres sparsam mit Trinkwasser umzugehen. Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf: das…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: citiesapps.com · st-andrae.gv.at, 29. Juli 2026 · unterkaerntner.at, 27. Mai 2026 · Geprüft 07.09.2026, 17:18 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 27. Mai 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbädern – Freiwilliger Appell
    • Appell zum Verzicht auf Autowäschen im privaten Bereich – Freiwilliger Appell
  2. 29. Juli 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
    • Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Gärten und Grünanlagen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
    • Appell: Nicht notwendige Wasserentnahmen während der Trockenperiode vermeiden – Freiwilliger Appell
    • Appell: Verzicht auf Bewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
    • Appell: Verzicht auf Fahrzeugwäsche und Reinigung befestigter Flächen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Gartenbewässerung

    Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Gärten und Grünanlagen mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Die Stadtgemeinde St. Andrä ersucht alle Wasserbezieherinnen und Wasserbezieher der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen aufgrund der prognostizierten extremen Hitze, zurückgehender Quellschüttungen und steigenden häuslichen Wasserverbrauchs, bis auf Weiteres sparsam mit Trinkwasser umzugehen und nach Möglichkeit auf das Bewässern von Gärten, Grünanlagen und Rasenflächen mit Trinkwasser zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aufruf zum Wassersparen Aufgrund der für die kommenden Wochen prognostizierten extremen Hitze, der bereits merklich zurückgehenden Quellschüttungen sowie des steigenden häuslichen Wasserverbrauchs ersucht die Stadtgemeinde St. Andrä alle Wasserbezieherinnen und Wasserbezieher der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen, bis auf Weiteres sparsam mit Trinkwasser umzugehen. Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf: das Bewässern von Gärten, Grünanlagen und Rasenflächen mit Trinkwasser, das Waschen von Fahrzeugen sowie das Reinigen befestigter Flächen mit Trinkwasser, sonstige nicht unbedingt notwendige Wasserentnahmen.“

    Gültigkeit
    seit 29. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    29. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:18

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • ❌ Aufruf zum Wassersparencitiesapps.com · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 29. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:11Direktlink zur Kundmachung
  • Allgemeine Wassereinschränkung

    Appell: Nicht notwendige Wasserentnahmen während der Trockenperiode vermeiden

    Empfehlung

    Die Stadtgemeinde St. Andrä fordert alle Wasserbezieher der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen auf, sonstige nicht unbedingt notwendige Wasserentnahmen während der Trockenperiode zu vermeiden und insgesamt sparsam mit Trinkwasser umzugehen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Es werden aus diesem Grund alle Wasserbezieher der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen aufgefordert, bis auf weiteres, sparsam mit Trinkwasser umzugehen. ... Sonstige nicht unbedingt notwendige Wasserentnahmen während der Trockenperiode zu vermeiden.“

    Gültigkeit
    seit 29. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    29. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:11

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Neuigkeiten Detailst-andrae.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 29. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 07:44Direktlink zur Kundmachung
  • Befüllung privater Pools

    Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbädern

    Empfehlung

    Die Stadtgemeinde St. Andrä bittet aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und des stark erhöhten Wasserverbrauchs darum, vorerst auf das Befüllen von Schwimmbädern zu verzichten. Teil eines allgemeinen Wasserspar-Appells an alle Wasserbezieher der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen, den Verbrauch bis auf Weiteres auf das notwendige Maß zu beschränken.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Besonders wird darum gebeten, • vorerst auf das Befüllen von Schwimmbädern zu verzichten, • auf Autowäschen im privaten Bereich zu verzichten, • auf die Bewässerung von Grünanlagen, Gärten und Rasenflächen zu verzichten.“

    Gültigkeit
    seit 27. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    27. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:18

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Rasenbewässerung

    Appell: Verzicht auf Bewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Im Rahmen des Sparaufrufs der Stadtgemeinde St. Andrä (extreme Hitze, zurückgehende Quellschüttungen) wird gebeten, nach Möglichkeit auf das Bewässern von Rasenflächen mit Trinkwasser zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf: das Bewässern von Gärten, Grünanlagen und Rasenflächen mit Trinkwasser“

    Gültigkeit
    seit 29. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    29. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:16

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • ❌ Aufruf zum Wassersparencitiesapps.com · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 29. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:11Direktlink zur Kundmachung
  • Fahrzeugwäsche

    Appell: Verzicht auf Fahrzeugwäsche und Reinigung befestigter Flächen mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Im Rahmen des Sparaufrufs der Stadtgemeinde St. Andrä wird gebeten, nach Möglichkeit auf das Waschen von Fahrzeugen sowie das Reinigen befestigter Flächen mit Trinkwasser zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „das Waschen von Fahrzeugen sowie das Reinigen befestigter Flächen mit Trinkwasser“

    Gültigkeit
    seit 29. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    29. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:16

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • ❌ Aufruf zum Wassersparencitiesapps.com · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 29. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:11Direktlink zur Kundmachung
  • Fahrzeugwäsche

    Appell zum Verzicht auf Autowäschen im privaten Bereich

    Empfehlung

    Die Stadtgemeinde St. Andrä bittet im Rahmen des Wasserspar-Appells aufgrund der anhaltenden Trockenperiode, auf Autowäschen im privaten Bereich zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Besonders wird darum gebeten, • vorerst auf das Befüllen von Schwimmbädern zu verzichten, • auf Autowäschen im privaten Bereich zu verzichten, • auf die Bewässerung von Grünanlagen, Gärten und Rasenflächen zu verzichten.“

    Gültigkeit
    seit 27. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    27. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:17

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

Transparenz

20 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 12:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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