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SipbachzellOberösterreich

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Befüllung von Schwimmbecken und Pools nur nach vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 12. August 2026): „Derzeit stehen ausreichend Wasserreserven zur Verfügung, sodass aktuell keine Gefahr einer Wasserknappheit für die Bevölkerung besteht. Dennoch bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, sparsam und verantwortungsvoll mit unserem Trinkwasser umzugehen. Bitte verzichten Sie möglichst auf die Bewässerung von Rasenflächen sowie auf das Reinigen bzw. Abspritzen von Terrassen, Fassaden, Straßen, Hof- und Wegeflächen und…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: sipbachzell.at · Geprüft 07.09.2026, 07:55 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 12. August 2026 – Befüllung von Schwimmbecken und Pools nur nach vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Poolfüllung

    Befüllung von Schwimmbecken und Pools nur nach vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde

    Einschränkung

    Die Befüllung von Schwimmbecken und Pools ist vorab mit der Gemeinde abzustimmen (verbindliche Abstimmungspflicht). Kontakt: Wassermeister Loibingdorfer, Tel. 0650 46 21 122. Der Bürgermeister weist zugleich darauf hin, dass die Wasserversorgung aus drei Quellen derzeit gesichert ist und keine Wasserknappheit besteht, bittet aber um sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Derzeit stehen ausreichend Wasserreserven zur Verfügung, sodass aktuell keine Gefahr einer Wasserknappheit für die Bevölkerung besteht. Dennoch bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, sparsam und verantwortungsvoll mit unserem Trinkwasser umzugehen. Bitte verzichten Sie möglichst auf die Bewässerung von Rasenflächen sowie auf das Reinigen bzw. Abspritzen von Terrassen, Fassaden, Straßen, Hof- und Wegeflächen und Dächern. Die Befüllung von Schwimmbecken und Pools ist vorab mit der Gemeinde abstimmen.“

    Gültigkeit
    seit 12. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    12. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 07:55

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 24.10.2026, 09:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)