SipbachzellOberösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Befüllung von Schwimmbecken und Pools nur nach vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 12. August 2026): „Derzeit stehen ausreichend Wasserreserven zur Verfügung, sodass aktuell keine Gefahr einer Wasserknappheit für die Bevölkerung besteht. Dennoch bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, sparsam und verantwortungsvoll mit unserem Trinkwasser umzugehen. Bitte verzichten Sie möglichst auf die Bewässerung von Rasenflächen sowie auf das Reinigen bzw. Abspritzen von Terrassen, Fassaden, Straßen, Hof- und Wegeflächen und…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: sipbachzell.at · Geprüft 07.09.2026, 07:55 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 12. August 2026 – Befüllung von Schwimmbecken und Pools nur nach vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Poolfüllung
Befüllung von Schwimmbecken und Pools nur nach vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde
Die Befüllung von Schwimmbecken und Pools ist vorab mit der Gemeinde abzustimmen (verbindliche Abstimmungspflicht). Kontakt: Wassermeister Loibingdorfer, Tel. 0650 46 21 122. Der Bürgermeister weist zugleich darauf hin, dass die Wasserversorgung aus drei Quellen derzeit gesichert ist und keine Wasserknappheit besteht, bittet aber um sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Derzeit stehen ausreichend Wasserreserven zur Verfügung, sodass aktuell keine Gefahr einer Wasserknappheit für die Bevölkerung besteht. Dennoch bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, sparsam und verantwortungsvoll mit unserem Trinkwasser umzugehen. Bitte verzichten Sie möglichst auf die Bewässerung von Rasenflächen sowie auf das Reinigen bzw. Abspritzen von Terrassen, Fassaden, Straßen, Hof- und Wegeflächen und Dächern. Die Befüllung von Schwimmbecken und Pools ist vorab mit der Gemeinde abstimmen.“
- Gültigkeit
- seit 12. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 12. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 07:55
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Sipbachzell – Fund via Google-Abgleichsipbachzell.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 12. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 07:50Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 24.10.2026, 09:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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