SiegendorfBurgenland
Es gelten Verbote.
Verboten
- Hydranten: Eine private Entnahme aus Hydranten ist streng untersagt
- Für die Gemeinde Siegendorf gibt es im September 2026 keine behördlichen Wassereinschränkungen oder Verbote
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Hydranten: Eine private Entnahme aus Hydranten ist streng untersagt.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: wasserleitungsverband.at · Geprüft 08.09.2026, 19:41 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Hydranten: Eine private Entnahme aus Hydranten ist streng untersagt
Hydranten: Eine private Entnahme aus Hydranten ist streng untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„Hydranten: Eine private Entnahme aus Hydranten ist streng untersagt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:41
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Hydranten: Eine private Entnahme aus Hydranten ist streng untersagtwasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:31Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Gemeinde Siegendorf gibt es im September 2026 keine behördlichen Wassereinschränkungen oder Verbote
Für die Gemeinde Siegendorf gibt es im September 2026 keine behördlichen Wassereinschränkungen oder Verbote.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Siegendorf gibt es im September 2026 keine behördlichen Wassereinschränkungen oder Verbote.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:41
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Gemeinde Siegendorf gibt es im September 2026 keine behördlichen Wassereinschränkungen oder Verbotewasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:30Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Während in Teilen des Südburgenlands strengere Sparappelle oder Poolfüllkalender gelten, sind solche Maßnahmen im Norden dank ausreichender Speicherkapazitäten nicht notwendig.
Wortlaut der Kundmachung
„Während in Teilen des Südburgenlands strengere Sparappelle oder Poolfüllkalender gelten, sind solche Maßnahmen im Norden dank ausreichender Speicherkapazitäten nicht notwendig.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:41
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungwasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:31Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 10.10.2026, 09:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)