← Suche

SiegendorfBurgenland

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Hydranten: Eine private Entnahme aus Hydranten ist streng untersagt
  • Für die Gemeinde Siegendorf gibt es im September 2026 keine behördlichen Wassereinschränkungen oder Verbote

Bitte freiwillig

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Hydranten: Eine private Entnahme aus Hydranten ist streng untersagt.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: wasserleitungsverband.at · Geprüft 08.09.2026, 19:41 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Hydranten: Eine private Entnahme aus Hydranten ist streng untersagt

    Verbot

    Hydranten: Eine private Entnahme aus Hydranten ist streng untersagt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Hydranten: Eine private Entnahme aus Hydranten ist streng untersagt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:41

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für die Gemeinde Siegendorf gibt es im September 2026 keine behördlichen Wassereinschränkungen oder Verbote

    Verbot

    Für die Gemeinde Siegendorf gibt es im September 2026 keine behördlichen Wassereinschränkungen oder Verbote.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Siegendorf gibt es im September 2026 keine behördlichen Wassereinschränkungen oder Verbote.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:41

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Empfehlung

    Während in Teilen des Südburgenlands strengere Sparappelle oder Poolfüllkalender gelten, sind solche Maßnahmen im Norden dank ausreichender Speicherkapazitäten nicht notwendig.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Während in Teilen des Südburgenlands strengere Sparappelle oder Poolfüllkalender gelten, sind solche Maßnahmen im Norden dank ausreichender Speicherkapazitäten nicht notwendig.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:41

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllungwasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:31Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 10.10.2026, 09:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)