SemmeringNiederösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- 📉 Regionale Überwachung: Bürgermeister können gemäß dem NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz bei akuten Engpässen kurzfrist
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „📉 Regionale Überwachung: Bürgermeister können gemäß dem NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz bei akuten Engpässen kurzfristig per Amtstafel verbindliche Einschränkungen erlassen, da sich Speicherbecken durch zu hohen Nachtverbrauch oft nicht ausreichend regenerieren.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: noe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 15:31 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
📉 Regionale Überwachung: Bürgermeister können gemäß dem NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz bei akuten Engpässen kurzfrist
📉 Regionale Überwachung: Bürgermeister können gemäß dem NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz bei akuten Engpässen kurzfristig per Amtstafel verbindliche Einschränkungen erlassen, da sich Speicherbecken durch zu hohen Nachtverbrauch oft nicht ausreichend regenerieren.
Wortlaut der Kundmachung
„📉 Regionale Überwachung: Bürgermeister können gemäß dem NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz bei akuten Engpässen kurzfristig per Amtstafel verbindliche Einschränkungen erlassen, da sich Speicherbecken durch zu hohen Nachtverbrauch oft nicht ausreichend regenerieren.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 15:31
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- 📉 Regionale Überwachung: Bürgermeister können gemäß dem NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz bei akuten Engpässen kurzfristnoe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:31Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.09.2026, 11:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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