Seeham

Salzburg-Umgebung · Salzburg · PLZ 5164

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 13. Juli 2026): „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der geringen Niederschläge verzeichnen wir derzeit rückläufige Quellschüttungen in der öffentlichen Wasserversorgung.“ Rechts daneben steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Das gilt derzeit

Bitte freiwillig sparen

  • Aufruf zum Wassersparen

Quelle: Gemeinde Seeham, 13. Juli 2026

Verbindlich ist nur die amtliche Bekanntmachung (Kundmachung) der Gemeinde.

EmpfehlungStufe 1 – AppellZuletzt geprüft: 20.08.2026, 00:23Kundmachungs-Protokoll (PDF)

Mehr Details anzeigen – Gültigkeit, Ausnahmen und Originalquellen im Wortlaut

Details zu den aktiven Maßnahmen

Gültigkeit, Ausnahmen und Originalquellen im Wortlaut.

  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Aufruf zum Wassersparen

    Gilt aktuell
    Empfehlung

    Die Gemeinde Seeham ruft aufgrund rückläufiger Quellschüttungen zu äußerster Sparsamkeit beim Wasserverbrauch auf, um die Trinkwasserversorgung sicherzustellen.

    Gültigkeit
    seit 13. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Zuletzt geprüft
    20.08.2026, 00:23

    Quellen

    • Gemeinde SeehamGemeinde Seeham · Gemeinde-Website · veröffentlicht 13. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:34Direktlink zur Kundmachung

Verlauf: aufgehobene und abgelaufene Maßnahmen

Zum Nachprüfen, ob eine früher gemeldete Einschränkung tatsächlich aufgehoben wurde – jeweils mit Enddatum und den Belegquellen. Neueste Beendigung zuerst.

Für diese Gemeinde ist bisher keine beendete oder aufgehobene Maßnahme dokumentiert.

Transparenz

1 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.08.2026, 22:31.

Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Stimmt eine Angabe nicht? Angabe melden – wir prüfen jede Meldung gegen die Originalquelle und korrigieren mit Versionseintrag.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Aktuelle Versorgungslage melden – nach Prüfung erscheint sie hier als „Meldung der Gemeinde".