SeehamSalzburg-Umgebung · Salzburg
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot des Autowaschens
- Verbot der Befüllung privater Swimmingpools
- Verbot der Bewässerung von Gärten
Eingeschränkt
- Verbot der Bewässerung von Rasenflächen
Bitte freiwillig
- Dringender Aufruf zum Wassersparen
- Appell zum sparsamen Umgang mit Wasser bei Poolbefüllung
- Appell zum sparsamen Umgang mit Wasser beim Gartenspritzen
- Appell zum sparsamen Umgang mit Wasser beim Autowaschen
Erlaubt bleibt
- Bewässerung mit gesammeltem Regenwasser erlaubt
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 12. August 2026): „Dringender Aufruf zum Wassersparen Aushängezeitraum: 12.08.2026 Datei herunterladen (DRINGENDER AUFRUF ZUM WASSERSPAREN.pdf) ( 3,75 MB ) - .PDF“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: seeham.at, 12. August 2026 · krone.at, 18. August 2026 · Gemeinde Seeham, 13. Juli 2026 · Geprüft 17.09.2026, 04:06 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 13. Juli 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
- Verbot des Autowaschens – Verbot
- Verbot der Befüllung privater Swimmingpools – Verbot
- Verbot der Bewässerung von Gärten – Verbot
- Verbot der Bewässerung von Rasenflächen – Einschränkung
- 12. August 2026 – Dringender Aufruf zum Wassersparen – Freiwilliger Appell
- 18. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
- Appell zum sparsamen Umgang mit Wasser bei Poolbefüllung – Freiwilliger Appell
- Appell zum sparsamen Umgang mit Wasser beim Gartenspritzen – Freiwilliger Appell
- Appell zum sparsamen Umgang mit Wasser beim Autowaschen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Dringender Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde Seeham veröffentlicht auf der Amtstafel einen dringenden Aufruf zum Wassersparen (Aushängezeitraum ab 12.08.2026). Die konkreten Inhalte und etwaige Einzelregeln des Aufrufs sind ausschließlich im verlinkten PDF (DRINGENDER_AUFRUF_ZUM_WASSERSPAREN.pdf) enthalten und auf der HTML-Seite selbst nicht einsehbar.
Wortlaut der Kundmachung
„Dringender Aufruf zum Wassersparen Aushängezeitraum: 12.08.2026 Datei herunterladen (DRINGENDER_AUFRUF_ZUM_WASSERSPAREN.pdf) ( 3,75 MB ) - .PDF“
- Gültigkeit
- seit 12. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 12. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 04:06
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Gemeinde Seehamseeham.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 12. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 15:54Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Appell zum sparsamen Umgang mit Wasser bei Poolbefüllung
Die Gemeinde Seeham hat aufgrund angespannter Wasserversorgungslage (leere Hochbehälter) einen Aufruf zum Wassersparen gestartet. Beim Befüllen von Pools soll äußerst sparsam mit Wasser umgegangen werden.
Wortlaut der Kundmachung
„In Seeham ist die Lage angespannt: „Wir haben zwei Hochbehälter, die 600 Kubikmeter Wasser fassen. Mitte Juli waren sie plötzlich leer“, schildert Ortschef Christian Altendorfer. Die Gemeinde startete einen Aufruf zum Wassersparen und ist damit eine von neun Salzburger Orten, wo beim Pool-Befüllen, Gartenspritzen oder Autowaschen mit Wasser äußerst sparsam umgegangen werden soll.“
- Gültigkeit
- seit 18. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 18. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 04:06
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Situation angespanntkrone.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 18. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 18:47Übersichtsseite von www.krone.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Gartenbewässerung
Appell zum sparsamen Umgang mit Wasser beim Gartenspritzen
Im Rahmen des Wasserspar-Aufrufs der Gemeinde Seeham soll bei der Gartenbewässerung (Gartenspritzen) äußerst sparsam mit Wasser umgegangen werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Gemeinde startete einen Aufruf zum Wassersparen und ist damit eine von neun Salzburger Orten, wo beim Pool-Befüllen, Gartenspritzen oder Autowaschen mit Wasser äußerst sparsam umgegangen werden soll.“
- Gültigkeit
- seit 18. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 18. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 04:06
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Situation angespanntkrone.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 18. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 18:47Übersichtsseite von www.krone.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Fahrzeugwäsche
Verbot des Autowaschens
Ab sofort gilt: Kein Autowaschen. Hintergrund ist die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung bei rückläufigen Quellschüttungen.
Wortlaut der Kundmachung
„Ab sofort gilt: ... Kein Autowaschen.“
- Gültigkeit
- seit 13. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 13. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 04:06
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Gemeinde Seehamseeham.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 13. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 08:17Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Befüllung privater Pools
Verbot der Befüllung privater Swimmingpools
Aufgrund anhaltender Trockenheit und rückläufiger Quellschüttungen gilt ab sofort: Keine Befüllung von privaten Swimmingpools. Die Gemeinde bittet zugleich um äußerste Sparsamkeit beim Wasserverbrauch, um die Trinkwasserversorgung sicherzustellen.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der geringen Niederschläge verzeichnen wir derzeit rückläufige Quellschüttungen in der öffentlichen Wasserversorgung. Um die Trinkwasserversorgung in unserer Gemeinde sicherzustellen, bitten wir ab sofort um äußerste Sparsamkeit beim Wasserverbrauch. Ab sofort gilt: Keine Befüllung von privaten Swimmingpools. Keine Bewässerung von Rasenflächen und Gärten (außer mit gesammeltem Regenwasser). Kein Autowaschen. Vermeidung von unnötigem Wasserverbrauch im Haushalt (langes Duschen, tropfende Hähne etc.).“
- Gültigkeit
- seit 13. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 13. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 15:56
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Gemeinde Seehamseeham.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 13. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 08:17Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Gartenbewässerung
Verbot der Bewässerung von Gärten
Ab sofort gilt: Keine Bewässerung von Gärten. Ausnahme: Bewässerung mit gesammeltem Regenwasser ist erlaubt.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Bewässerung mit gesammeltem Regenwasser erlaubt
Wortlaut der Kundmachung
„Keine Bewässerung von Rasenflächen und Gärten (außer mit gesammeltem Regenwasser).“
- Gültigkeit
- seit 13. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 13. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 15:54
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Gemeinde Seehamseeham.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 13. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 08:17Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Appell zum sparsamen Umgang mit Wasser beim Autowaschen
Im Rahmen des Wasserspar-Aufrufs der Gemeinde Seeham soll beim Waschen von Fahrzeugen äußerst sparsam mit Wasser umgegangen werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Gemeinde startete einen Aufruf zum Wassersparen und ist damit eine von neun Salzburger Orten, wo beim Pool-Befüllen, Gartenspritzen oder Autowaschen mit Wasser äußerst sparsam umgegangen werden soll.“
- Gültigkeit
- seit 18. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 18. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 18:51
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Situation angespanntkrone.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 18. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 18:47Übersichtsseite von www.krone.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Rasenbewässerung
Verbot der Bewässerung von Rasenflächen
Ab sofort ist die Bewässerung von Rasenflächen wegen der angespannten Trinkwasserversorgung untersagt.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Bewässerung mit gesammeltem Regenwasser erlaubt
Wortlaut der Kundmachung
„Ab sofort gilt: Keine Befüllung von privaten Swimmingpools. Keine Bewässerung von Rasenflächen und Gärten (außer mit gesammeltem Regenwasser).“
- Gültigkeit
- seit 13. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 13. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 15:55
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Gemeinde SeehamGemeinde Seeham · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 13. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 14:06Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 18.09.2026, 05:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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