SeebensteinNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In Seebenstein gibt es für den Herbst und September 2026 keine strengen, verpflichtenden Verbote zur Wassernutzung, sondern einen offiziellen Aufruf zum freiwilligen Wassersparen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: seebenstein.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 21:11 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
In Seebenstein gelten im September 2026 keine strengen behördlichen Verbote, allerdings hat die Gemeinde aufgrund der anhaltenden Trockenheit einen offiziellen Aufruf zum Wassersparen herausgegeben.
Wortlaut der Kundmachung
„In Seebenstein gibt es für den Herbst und September 2026 keine strengen, verpflichtenden Verbote zur Wassernutzung, sondern einen offiziellen Aufruf zum freiwilligen Wassersparen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:11
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenseebenstein.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:14Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
10 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 17:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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