SchwoichTirol
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für Poolbefüllungen oder Rasensprengen) gibt, gilt aufgrund der österreichweiten, klimabedingt angespannten Grundwassersituation im Jahr 2026 generell der Appell zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser: Instagram·bauernzeitung +2“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: schwoich.at · Geprüft 08.09.2026, 20:13 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
für Poolbefüllungen oder Rasensprengen) gibt, gilt aufgrund der österreichweiten, klimabedingt angespannten Grundwassersituation im Jahr 2026 generell der Appell zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser: Instagram·bauernzeitung +2
Wortlaut der Kundmachung
„für Poolbefüllungen oder Rasensprengen) gibt, gilt aufgrund der österreichweiten, klimabedingt angespannten Grundwassersituation im Jahr 2026 generell der Appell zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser: Instagram·bauernzeitung +2“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:13
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungschwoich.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:13Übersichtsseite von www.schwoich.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 04:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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