Schwarzenberg am BöhmerwaldOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Allgemeine Empfehlungen: Auch ohne strenges Verbot wird von der örtlichen Wassergenossenschaft und den umliegenden Wasserverbänden zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser geraten – insbesondere beim Bewässern von Rasenflächen und dem Befüllen von privaten Pools im Spätsommer.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: gemeinde-schwarzenberg.at · Geprüft 08.09.2026, 18:47 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Allgemeine Empfehlungen: Auch ohne strenges Verbot wird von der örtlichen Wassergenossenschaft und den umliegenden Wasserverbänden zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser geraten – insbesondere beim Bewässern von Rasenflächen und dem Befüllen von privaten Pools im Spätsommer.
Wortlaut der Kundmachung
„Allgemeine Empfehlungen: Auch ohne strenges Verbot wird von der örtlichen Wassergenossenschaft und den umliegenden Wasserverbänden zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser geraten – insbesondere beim Bewässern von Rasenflächen und dem Befüllen von privaten Pools im Spätsommer.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:47
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllunggemeinde-schwarzenberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:43Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Schwarzenberg am Böhmerwald liegen im September 2026 keine akuten, behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Schwarzenberg am Böhmerwald liegen im September 2026 keine akuten, behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:47
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparengemeinde-schwarzenberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:43Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 05.10.2026, 15:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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