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Schwarzenberg am BöhmerwaldOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung
  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Allgemeine Empfehlungen: Auch ohne strenges Verbot wird von der örtlichen Wassergenossenschaft und den umliegenden Wasserverbänden zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser geraten – insbesondere beim Bewässern von Rasenflächen und dem Befüllen von privaten Pools im Spätsommer.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: gemeinde-schwarzenberg.at · Geprüft 08.09.2026, 18:47 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Allgemeine Empfehlungen: Auch ohne strenges Verbot wird von der örtlichen Wassergenossenschaft und den umliegenden Wasserverbänden zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser geraten – insbesondere beim Bewässern von Rasenflächen und dem Befüllen von privaten Pools im Spätsommer.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Allgemeine Empfehlungen: Auch ohne strenges Verbot wird von der örtlichen Wassergenossenschaft und den umliegenden Wasserverbänden zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser geraten – insbesondere beim Bewässern von Rasenflächen und dem Befüllen von privaten Pools im Spätsommer.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:47

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllunggemeinde-schwarzenberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:43Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Für die Gemeinde Schwarzenberg am Böhmerwald liegen im September 2026 keine akuten, behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Schwarzenberg am Böhmerwald liegen im September 2026 keine akuten, behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:47

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparengemeinde-schwarzenberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:43Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 05.10.2026, 15:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)