Schwarzenbach an der PielachNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für die Gemeinde Schwarzenbach an der Pielach liegt im September 2026 keine akute, behördlich verordnete Wassersperre od
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Schwarzenbach an der Pielach liegt im September 2026 keine akute, behördlich verordnete Wassersperre oder ein striktes Nutzungsverbot vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: schwarzenbach-pielach.at · Geprüft 08.09.2026, 19:44 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Gemeinde Schwarzenbach an der Pielach liegt im September 2026 keine akute, behördlich verordnete Wassersperre od
Für die Gemeinde Schwarzenbach an der Pielach liegt im September 2026 keine akute, behördlich verordnete Wassersperre oder ein striktes Nutzungsverbot vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Schwarzenbach an der Pielach liegt im September 2026 keine akute, behördlich verordnete Wassersperre oder ein striktes Nutzungsverbot vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:44
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Gemeinde Schwarzenbach an der Pielach liegt im September 2026 keine akute, behördlich verordnete Wassersperre odschwarzenbach-pielach.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:42Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Keine Konsenslosen Entnahmen: Unabhängig von den Aufrufen im Haushalt gilt in der gesamten Region das strikte gesetzliche Verbot der Bezirkshauptmannschaft, eigenmächtig und ohne Genehmigung Wasser mittels Pumpen aus Bächen und Flüssen (wie der Pielach) abzusaugen.
Wortlaut der Kundmachung
„Keine Konsenslosen Entnahmen: Unabhängig von den Aufrufen im Haushalt gilt in der gesamten Region das strikte gesetzliche Verbot der Bezirkshauptmannschaft, eigenmächtig und ohne Genehmigung Wasser mittels Pumpen aus Bächen und Flüssen (wie der Pielach) abzusaugen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:44
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenschwarzenbach-pielach.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:42Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.09.2026, 09:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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