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Schwarzenbach an der PielachNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Für die Gemeinde Schwarzenbach an der Pielach liegt im September 2026 keine akute, behördlich verordnete Wassersperre od
  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Schwarzenbach an der Pielach liegt im September 2026 keine akute, behördlich verordnete Wassersperre oder ein striktes Nutzungsverbot vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: schwarzenbach-pielach.at · Geprüft 08.09.2026, 19:44 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für die Gemeinde Schwarzenbach an der Pielach liegt im September 2026 keine akute, behördlich verordnete Wassersperre od

    Verbot

    Für die Gemeinde Schwarzenbach an der Pielach liegt im September 2026 keine akute, behördlich verordnete Wassersperre oder ein striktes Nutzungsverbot vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Schwarzenbach an der Pielach liegt im September 2026 keine akute, behördlich verordnete Wassersperre oder ein striktes Nutzungsverbot vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:44

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Keine Konsenslosen Entnahmen: Unabhängig von den Aufrufen im Haushalt gilt in der gesamten Region das strikte gesetzliche Verbot der Bezirkshauptmannschaft, eigenmächtig und ohne Genehmigung Wasser mittels Pumpen aus Bächen und Flüssen (wie der Pielach) abzusaugen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Keine Konsenslosen Entnahmen: Unabhängig von den Aufrufen im Haushalt gilt in der gesamten Region das strikte gesetzliche Verbot der Bezirkshauptmannschaft, eigenmächtig und ohne Genehmigung Wasser mittels Pumpen aus Bächen und Flüssen (wie der Pielach) abzusaugen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:44

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenschwarzenbach-pielach.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:42Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.09.2026, 09:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

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