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Schwarzau im GebirgeNiederösterreich

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell: Pools nur bei Bedarf befüllen
  • Appell: Gartenbewässerung möglichst auf die Abendstunden beschränken

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 17. Juli 2026): „Pools nur bei Bedarf befüllen. ... Es geht derzeit nicht um Verbote – sondern um Eigenverantwortung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: schwarzau-gebirge.gv.at · Geprüft 07.09.2026, 17:11 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 17. Juli 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Appell: Pools nur bei Bedarf befüllen – Freiwilliger Appell
    • Appell: Gartenbewässerung möglichst auf die Abendstunden beschränken – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Poolfüllung

    Appell: Pools nur bei Bedarf befüllen

    Empfehlung

    Im Rahmen des Sparappells wegen der anhaltenden Trockenheit 2026 wird empfohlen, Pools nur bei Bedarf zu befüllen. Freiwillige Maßnahme, ausdrücklich kein Verbot.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Pools nur bei Bedarf befüllen. ... Es geht derzeit nicht um Verbote – sondern um Eigenverantwortung.“

    Gültigkeit
    seit 17. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    17. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:11

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Gartenbewässerung

    Appell: Gartenbewässerung möglichst auf die Abendstunden beschränken

    Empfehlung

    Wegen des deutlich unterdurchschnittlichen Niederschlagsjahrs 2026 und niedriger Gewässerführung bitten Bürgermeister und Feuerwehren um sparsamen Umgang mit Trinkwasser. Konkret wird empfohlen, die Gartenbewässerung möglichst auf die Abendstunden zu beschränken. Ausdrücklich handelt es sich nicht um Verbote, sondern um Eigenverantwortung. Die Trinkwasserversorgung ist derzeit gesichert.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bitte gehen Sie sparsam mit Trinkwasser um. Trinkwasser bewusst verwenden. Gartenbewässerung möglichst auf die Abendstunden beschränken. Pools nur bei Bedarf befüllen. Wasser nicht unnötig laufen lassen. Tropfende Armaturen rasch reparieren. Es geht derzeit nicht um Verbote – sondern um Eigenverantwortung.“

    Gültigkeit
    seit 17. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    17. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:11

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 17:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

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