SchrattenbergNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In der Gemeinde Schrattenberg gilt aufgrund der anhaltenden, historischen Trockenheit des Jahres 2026 weiterhin ein dringender Aufruf zum drastischen Wassersparen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: schrattenberg.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 21:13 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Folgende Wassersparmaßnahmen und Appelle gelten akut für das Gemeindegebiet:
Wortlaut der Kundmachung
„In der Gemeinde Schrattenberg gilt aufgrund der anhaltenden, historischen Trockenheit des Jahres 2026 weiterhin ein dringender Aufruf zum drastischen Wassersparen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:13
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenschrattenberg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:14Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Verbot/Verzicht im Außenbereich: Es soll komplett darauf verzichtet werden, den Rasen zu sprengen oder zu gießen.
Wortlaut der Kundmachung
„Verbot/Verzicht im Außenbereich: Es soll komplett darauf verzichtet werden, den Rasen zu sprengen oder zu gießen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:11
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungschrattenberg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:14Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 21.10.2026, 13:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)