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SchrattenbergNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In der Gemeinde Schrattenberg gilt aufgrund der anhaltenden, historischen Trockenheit des Jahres 2026 weiterhin ein dringender Aufruf zum drastischen Wassersparen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: schrattenberg.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 21:13 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Folgende Wassersparmaßnahmen und Appelle gelten akut für das Gemeindegebiet:

    Wortlaut der Kundmachung

    „In der Gemeinde Schrattenberg gilt aufgrund der anhaltenden, historischen Trockenheit des Jahres 2026 weiterhin ein dringender Aufruf zum drastischen Wassersparen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 21:13

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenschrattenberg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:14Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Verbot

    Verbot/Verzicht im Außenbereich: Es soll komplett darauf verzichtet werden, den Rasen zu sprengen oder zu gießen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verbot/Verzicht im Außenbereich: Es soll komplett darauf verzichtet werden, den Rasen zu sprengen oder zu gießen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:11

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 21.10.2026, 13:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)