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SchrattenbachNiederösterreich

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Gärten mit Trinkwasser
  • Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen und Grünanlagen mit Trinkwasser
  • Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Swimmingpools und anderen Wasserbecken
  • Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser
  • Appell zum Verzicht auf sonstige nicht notwendige Wasserentnahmen

Erlaubt bleibt

  • Verzicht nur 'nach Möglichkeit' erbeten.

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 05. August 2026): „Der Gemeindeverband Wasserversorgung Schneebergland ersucht daher alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, bis auf Weiteres sparsam und verantwortungsbewusst mit Trinkwasser umzugehen. Wir bitten insbesondere, auf folgende Wasserverwendungen nach Möglichkeit zu verzichten: Bewässerung von Gärten, Rasenflächen und Grünanlagen“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: hohe-wand.gv.at, 05. August 2026 · wasser-gv.at · Geprüft 07.09.2026, 11:40 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 05. August 2026 – Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Gärten mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Gartenbewässerung

    Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Gärten mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Der Gemeindeverband Wasserversorgung Schneebergland ersucht alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, bis auf Weiteres sparsam mit Trinkwasser umzugehen und insbesondere auf die Bewässerung von Gärten, Rasenflächen und Grünanlagen nach Möglichkeit zu verzichten. Freiwilliger Appell, gilt bis auf Weiteres.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Der Gemeindeverband Wasserversorgung Schneebergland ersucht daher alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, bis auf Weiteres sparsam und verantwortungsbewusst mit Trinkwasser umzugehen. Wir bitten insbesondere, auf folgende Wasserverwendungen nach Möglichkeit zu verzichten: Bewässerung von Gärten, Rasenflächen und Grünanlagen“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 11:40

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Gemeinde & Naturpark Hohe Wandhohe-wand.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:33Direktlink zur Kundmachung
  • Rasenbewässerung

    Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen und Grünanlagen mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Der Gemeindeverband Wasserversorgung Schneebergland bittet wegen der anhaltenden Trockenperiode und des stark gestiegenen Trinkwasserverbrauchs, bis auf Weiteres nach Möglichkeit auf die Bewässerung von Rasenflächen und Grünanlagen zu verzichten. Der Aufruf gilt für das gesamte Versorgungsgebiet einschließlich Schrattenbach.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wir bitten insbesondere, auf folgende Wasserverwendungen nach Möglichkeit zu verzichten: Bewässerung von Gärten, Rasenflächen und Grünanlagen“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 07. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 11:32

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Poolfüllung

    Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Swimmingpools und anderen Wasserbecken

    Empfehlung

    Der Gemeindeverband Wasserversorgung Schneebergland bittet wegen der anhaltenden Trockenperiode und des hohen Trinkwasserverbrauchs, bis auf Weiteres nach Möglichkeit auf das Befüllen von Swimmingpools und anderen Wasserbecken zu verzichten. Der Aufruf gilt für das gesamte Versorgungsgebiet einschließlich Schrattenbach.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wir bitten insbesondere, auf folgende Wasserverwendungen nach Möglichkeit zu verzichten: ... Befüllen von Swimmingpools und anderen Wasserbecken“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 07. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 11:31

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Fahrzeugwäsche

    Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Der Gemeindeverband Wasserversorgung Schneebergland bittet wegen der anhaltenden Trockenperiode und des hohen Trinkwasserverbrauchs, bis auf Weiteres nach Möglichkeit auf das Waschen von Fahrzeugen zu verzichten. Der Aufruf gilt für das gesamte Versorgungsgebiet einschließlich Schrattenbach.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wir bitten insbesondere, auf folgende Wasserverwendungen nach Möglichkeit zu verzichten: ... Waschen von Fahrzeugen“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 07. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 11:30

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zum Verzicht auf sonstige nicht notwendige Wasserentnahmen

    Empfehlung

    Im Rahmen des Aufrufs zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser wegen der anhaltenden Trockenperiode bittet der Gemeindeverband Wasserversorgung Schneebergland, auf sonstige nicht unbedingt notwendige Wasserentnahmen nach Möglichkeit zu verzichten.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Verzicht nur 'nach Möglichkeit' erbeten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wir bitten insbesondere, auf folgende Wasserverwendungen nach Möglichkeit zu verzichten: [...] sonstige nicht unbedingt notwendige Wasserentnahmen“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 06. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 19:54

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

Transparenz

15 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.10.2026, 14:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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