SchottwienNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Sollte sich die Lage regional zuspitzen, können Bürgermeister in Niederösterreich gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 9 d
Eingeschränkt
- Für die Marktgemeinde Schottwien im Bezirk Neunkirchen liegt im September 2026 aktuell keine spezifische behördliche Ver
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Marktgemeinde Schottwien im Bezirk Neunkirchen liegt im September 2026 aktuell keine spezifische behördliche Verordnung oder Einschränkung zur Wassernutzung vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: noe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:10 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Marktgemeinde Schottwien im Bezirk Neunkirchen liegt im September 2026 aktuell keine spezifische behördliche Ver
Für die Marktgemeinde Schottwien im Bezirk Neunkirchen liegt im September 2026 aktuell keine spezifische behördliche Verordnung oder Einschränkung zur Wassernutzung vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Schottwien im Bezirk Neunkirchen liegt im September 2026 aktuell keine spezifische behördliche Verordnung oder Einschränkung zur Wassernutzung vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:10
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Marktgemeinde Schottwien im Bezirk Neunkirchen liegt im September 2026 aktuell keine spezifische behördliche Vernoe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:14Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Sollte sich die Lage regional zuspitzen, können Bürgermeister in Niederösterreich gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 9 d
Sollte sich die Lage regional zuspitzen, können Bürgermeister in Niederösterreich gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 9 des NÖ Wasserversorgungsgesetzes) per Aushang konkrete Verbote für nicht unbedingt notwendige Nutzungen erlassen.
Wortlaut der Kundmachung
„Sollte sich die Lage regional zuspitzen, können Bürgermeister in Niederösterreich gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 9 des NÖ Wasserversorgungsgesetzes) per Aushang konkrete Verbote für nicht unbedingt notwendige Nutzungen erlassen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:10
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Sollte sich die Lage regional zuspitzen, können Bürgermeister in Niederösterreich gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 9 dnoe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:14Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gartenbewässerung einschränken: Auf großflächiges Rasensprengen verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„Gartenbewässerung einschränken: Auf großflächiges Rasensprengen verzichten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:10
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungnoe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:14Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 22.10.2026, 12:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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